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Gas und Strom: Tipps zum Anbieterwechsel

Hohe Preise für Strom und Gas sorgen für Sorgenfalten bei Verbrauchern. Viele noch in der Grundversorgung

Wer den Stromanbieter wechselt, kann erhebliche Summen sparen.
Wer den Stromanbieter wechselt, kann erhebliche Summen sparen.
Wer den Stromanbieter wechselt, kann erhebliche Summen sparen.

BERLIN/HANNOVER/BONN. Ein Anbietervergleich lohnt sich derzeit besonders, denn Gas und Strom werden teurer – viel teurer. Grundsätzlich kann jeder seinen Energielieferanten wechseln – und Kunden entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Auch das Risiko eines Gas- oder Stromausfalls besteht nicht. Die Versorgung mit Gas und Strom ist nach Angaben der Energieberatung der Verbraucherzentrale jederzeit gewährleistet.

Im Internet gibt es zahlreiche Vergleichsportale. Wer wechseln will, sollte aber bei den Angeboten aber nicht nur auf die Preise achten.

- Worauf sollten Verbraucher beim Wechsel also achten?

Wer seinen Gas- oder Stromlieferanten wechseln möchte, sollte keine langen Laufzeiten vereinbaren – höchstens ein Jahr. Auch die Kündigungsfrist sollte kurz sein, und nicht mehr als einen Monat betragen, raten die Energieberater.

Finger Weg von Angeboten mit Vorkasse oder Kaution, warnen Verbraucherschützer. Auch laut Bundesnetzagentur sind sie riskant. Denn: bei Insolvenz des Lieferanten können Kunden das bereits gezahlte Geld verlieren.

Achtung bei Bonuszahlungen – meist bekommt man sie nur einmalig. Doch Boni können die anfallenden Kosten der Folgejahre verfälschen, warnt die Bundesnetzagentur. Wer bereit ist, regelmäßig den Anbieter zu wechseln, der kann mithilfe der Boni viel Geld sparen.

Auch vor Paketangeboten warnen die Experten – sie können teuer werden, wenn man von den vereinbarten Verbrauchsmengen abweicht. Vor einem Vertragsabschluss sollten Wechselwillige daher ruhig einen Blick auf die Erfahrungen anderer Kunden mit diesem Lieferanten werfen.

- Wann können Kunden den Energielieferanten wechseln?

Befinden sich Kunden in der Grundversorgung, können sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und den Energieanbieter wechseln.

Der Schritt aus der Grundversorgung lohnt sich – so können Verbraucher meist besonders viel sparen. Mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr je nach Verbrauch und Haushaltsgröße, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Bei Preiserhöhungen haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist können sie sich einen neuen Energieanbieter suchen.

Auch zum Ende der Vertragslaufzeit können Verbraucher den Energieanbieter natürlich wechseln. Auch dann müssen sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Tipp: Die Kündigungsfrist sowie das Ende der Vertragslaufzeit finden Verbraucher in ihrer Jahresabrechnung. Übrigens: Meist kann man davon ausgehen, dass der neue Versorger den laufenden Vertrag kündigt – wenn er dafür eine Vollmacht hat. Diese kann man beim Abschluss des neuen Vertrags in der Regel gleich erteilen. (dpa)