ENGSTINGEN/MÜNSINGEN. Gegen zwei verantwortliche Leiter der Biogasanlage der Biga Energie im Gewerbepark Engstingen-Haid hat die Staatsanwaltschaft Tübingen bereits am 18. Dezember 2018 Strafanzeige beantragt. Der Vorwurf lautet auf vorsätzliches unerlaubtes Betreiben von Anlagen.
Laut Meinung der Staatsanwaltschaft sollen die Verantwortlichen einen Gärsubstratbehälter befüllt haben, obwohl ein Sachverständiger vorher erhebliche Mängel festgestellt hatte: Mehrere Rohrdurchführungen durch die Außenwand des Behälters seien mit einer unzureichenden Dichtung eingebaut worden.
Das in der Nacht vom 10. zum 11. Januar 2017 ausgelaufene Gärsubstrat hat das Betriebsgelände, Nachbargrundstücke, Keller und Straßen verunreinigt. Die Jauche gelangte auch in die Kanalisation und die Flüsse Lauchert und Seckach.
Das zuständige Amtsgericht Münsingen ist am 18. Februar dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat Strafanzeige erstattet. Mittlerweile liegen nach Angaben von Amtsrichter Joachim Stahl Einsprüche des von der Biga beauftragten Stuttgarter Verteidigerbüros vor. Eine Stellungnahme zum Strafbefehl liegt dem Richter noch nicht vor, die Verteidigung lässt zur Zeit ein eigenes technisches Gutachten zum Havariefall anfertigen.
Ein Verhandlungstermin am Amtsgericht Münsingen war ursprünglich noch im März geplant, wird sich aber voraussichtlich noch verzögern.
Das Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere beschuldigte leitende Angestellte wurde mittlerweile eingestellt, da ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie in die Ausführung der baulichen Maßnahmen sowie in den technischen Betrieb der Anlage eingebunden waren. (wu)
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