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Aktuell Versorgung

Landtag lehnt Antrag zum Erhalt der Notfallpraxen ab

Der Landtag von Baden-Württemberg lehnt den SPD-Antrag zum Erhalt der Notfallpraxen ab. Die Abgeordneten in den betroffenen Wahlkreisen, die sich ja zumindest für den Erhalt des Standorts Münsingen einsetzen, brachte der Antrag in eine schwierige Lage.

SPD will Bereitschaftspraxen nicht nur in Münsingen erhalten.
SPD will Bereitschaftspraxen nicht nur in Münsingen erhalten. Foto: Steffen Wurster
SPD will Bereitschaftspraxen nicht nur in Münsingen erhalten.
Foto: Steffen Wurster

MÜNSINGEN/STUTTGART. Die SPD-Fraktion im Landtag hat gestern den Antrag eingebracht, die Schließung weiterer 18 Bereitschaftspraxen (bisher Notfallpraxen) im Land zu verhindern, betroffen ist auch die Praxis in der Albklinik in Münsingen, die zum 30. September aufgegeben werden soll. Wenig überraschend lehnten die Regierungskoalitionen – Grüne und CDU – den das ganze Land betreffenden Antrag ab.

Die Abgeordneten in den betroffenen Wahlkreisen, die sich ja zumindest für den Erhalt des Standorts Münsingen einsetzen, brachte der Antrag in eine schwierige Lage. Insgesamt sprachen sich bei der namentlichen Abstimmung 53 Abgeordnete für und 83 dagegen aus, bei einer Enthaltung. Nicht abgegeben wurden 17 Stimmen. Die Enthaltung kommt aus dem Wahlkreis Hechingen-Münsingen. Manuel Hailfinger (CDU) hat nicht mit seiner Fraktion gestimmt. Cindy Holmberg (Grüne) ebenfalls nicht, sie wird unter den nicht abgegebenen Stimmen geführt. AfD und FDP hatten sich dem SPD-Antrag angeschlossen, Joachim Steyer (AfD) und Rudi Fischer (FDP) stimmten mit Ja.

Hailfinger und Holmberg enthalten sich, Poreski stimmt mit Nein

Thomas Poreski (Grüne), der einzige Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Reutlingen, folgte der Argumentation von Gesundheitsminister Manfred Lucha und lehnt den SPD-Antrag ab. Lucha zielte bei der teils emotional geführten Debatte vor allem darauf ab, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Versorgung organisiere. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Andreas Stoch, hatte Lucha vorgeworfen – und damit auch den Antrag begründet – seiner Aufsichtspflicht gegenüber der KVBW in diesem Fall nicht nachzukommen.

Die Organisation liege bei der KVBW, meint Lucha, in anderen Bundesländern hätten sich die Minister durchgesetzt, hielt Stoch dagegen. Stoch hält das Vorgehen der KVBW und des Gesundheitsministeriums rechtlich für kritisch, die Schließungen inhaltlich für falsch, besonders auch wegen der Konsequenzen für den ländlichen Raum.

Jochen Haußmann kritisierte für die FDP die mangelnde Kommunikation und den schleppenden Ausbau insbesondere der Telemedizin, die die künftig noch bestehenden Notfallpraxen entlasten soll. »Ihr Vorgehen akzeptieren wir nicht, das ist halt so werden wir nicht akzeptieren«.

Verabschiedet wurde im Landtag ein Änderungsantrag von Grünen und CDU. Hier wird die KVBW unter anderem angehalten, Erreichbarkeit und Ausstattung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu den sprechstundenfreien Zeiten für die Bevölkerung langfristig zu sichern. (GEA)

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