Logo
Aktuell Entscheidung

Windpark Hohfleck beeinträchtigt Schloss Lichtenstein nicht

Klimaschutz vor Denkmalschutz: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hält den Windpark Hohfleck für zulässig.
Klimaschutz vor Denkmalschutz: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hält den Windpark Hohfleck für zulässig.
Klimaschutz vor Denkmalschutz: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hält den Windpark Hohfleck für zulässig.

LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Antrag des Landratsamts Reutlingen auf Zulassung der Berufung im Verfahren um den Windpark Hohfleck der Sowitec group in der Gemeinde Sonnenbühl abgelehnt.  Der VGH bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das im Februar 2019 festgestellt hat, dass der geplante Windpark das drei Kilometer entfernt liegende Schloss Lichtenstein nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht angefochten werden.

»Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sind nun alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt und wir erwarten, dass dem Windpark Hohfleck zeitnah die Genehmigung erteilt wird. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist in Deutschland in den letzten Monaten fast zum Erliegen gekommen. Der Windpark Hohfleck ist daher auch ein wichtiger Schritt, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen«, so Harald Rudolph, Geschäftsführer der Sowitec.

Mit einer jährlichen Stromerzeugung von 44 000 Megawattstunden wird der Windpark Hohfleck in der Lage sein, den Strombedarf aller privaten Haushalte der umliegenden Gemeinden Sonnenbühl, Lichtenstein und Engstingen zu decken und dabei mehr als 25 500 Tonnen CO2 einzusparen. Mit einer Windgeschwindigkeit von durchschnittlich 6,6 Metern pro Sekunde und Abständen von mehr als zwei Kilometern zu den Wohnorten ist der Windpark Hohfleck das herausragende Windkraftprojekt in der Region Neckar-Alb. (GEA)