SONNENBÜHL/LICHTENSTEIN. Im November 2016 hatte die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Reutlingen den Antrag der Firma Sowitec, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von fünf Windkraftanlagen auf dem Hohfleck, abgelehnt. Als Begründung zog die Behörde den Denkmalschutz heran: Die kunsthistorische Bedeutung von Schloss Lichtenstein für das öffentliche Interesse wiege schwerer als die Realisierung des Windparks am Undinger Hohfleck.
Sowitec legte umgehend Widerspruch ein, der aber vom Regierungspräsidium Tübingen im Mai 2017 abgewiesen wurde. Daraufhin klagte das Unternehmen, das den Windpark als lokalen Beitrag zur Energiewende verwirklichen möchte und dafür bereits umfangreiche Vorarbeiten getätigt hat. Am Donnerstag beginnt die öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen um 9.30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Lichtenstein. (GEA)