Der Angeklagte war mit 140 Sachen durch Unterhausen gerast. Das Amtsgericht Reutlingen verurteile ihn außerdem unter anderem wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein, wegen Diebstahl und Waffenbesitz zu zwei Jahren und 8 Monaten Haft.
Glücklicherweise war in der Nacht vom 29. September 2024 kein Fußgänger in Unterhausen unterwegs, ein Raser hätte ihn wohl »weggefegt«, wie Richter Hausch am Montag im Gericht betonte. Foto: Norbert Leister
Glücklicherweise war in der Nacht vom 29. September 2024 kein Fußgänger in Unterhausen unterwegs, ein Raser hätte ihn wohl »weggefegt«, wie Richter Hausch am Montag im Gericht betonte.
Foto: Norbert Leister
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