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Aktuell Rechtsstreit

Verhandlung um Schrotthaus in Bad Urach kurzfristig vertagt

Am Donnerstag wollte das Tübinger Landgericht eine Entscheidung im Rechtsstreit um das marode Haus in Wittlingen verkünden. Warum es nun doch nicht dazu kam.

Laura Pippig und Roman Raffler leben zusammen mit ihren mittlerweile drei Kindern in diesem Haus im Bad Uracher Stadtteil Wittli
Laura Pippig und Roman Raffler leben zusammen mit ihren mittlerweile drei Kindern in diesem Haus im Bad Uracher Stadtteil Wittlingen. Weil es so viele Mängel hat, müssten sie 440.000 Euro in die Sanierung stecken. Sie kämpfen dafür, dass ihr Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Foto: Steffen Schanz
Laura Pippig und Roman Raffler leben zusammen mit ihren mittlerweile drei Kindern in diesem Haus im Bad Uracher Stadtteil Wittlingen. Weil es so viele Mängel hat, müssten sie 440.000 Euro in die Sanierung stecken. Sie kämpfen dafür, dass ihr Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Foto: Steffen Schanz

BAD URACH-WITTLINGEN. Nun ist es doch wieder ganz anders gekommen, als gedacht: Am Donnerstagmittag sollten Laura Pippig und ihr Ehemann Roman Raffler, die Käufer eines für sie überraschend maroden Hauses in Wittlingen, eigentlich im Tübinger Landgericht sitzen. Dort sollte verkündet werden, ob sie das Geld für den Kauf zurückbekommen.

Doch nachdem das Gericht den Termin bereits vier Mal angesetzt und ihn immer wieder verschoben hatte, hat die Richterin Birgitta Fuhrmann den Termin nun kurzfristig abgesagt. Sie sieht noch weiteren Klärungsbedarf, um eine Entscheidung treffen zu können. So hat sie es den Parteien einen Tag vor dem angesetzten Verhandlungstag mitgeteilt, wie Richter und Pressesprecher Sebastian Wiest dem GEA Auskunft gibt.

Laura Pippig und Roman Raffler sind im September 2021 in ein 170 Quadratmeter großes Haus im Bad Uracher Stadtteil Wittlingen gezogen. Sie bemerkten bald heftige Mängel und klagen nun vor dem Landgericht Tübingen, weil sie den Kaufvertrag rückabwickeln und den Kaufpreis von 550.000 Euro zurückhaben wollen. Dafür müssen die Käufer dem Verkäufer-Ehepaar nachweisen, dass dieses von den Mängeln etwas gewusst und diese verschwiegen hat. Wenn es so gewesen sein sollte, wäre es eine arglistige Täuschung. Doch das nachzuweisen ist nicht leicht und dauert nun schon mehr als eineinhalb Jahre.

Angebauter Wintergarten im Fokus

Gerichtssprecher Wiest verweist dem GEA gegenüber auf zwei mögliche Mängel, die die Parteien für eine Entscheidung konkreter ausführen sollen. Diese Mängel betreffen den Anbau und die Fassade. Es geht zum einen um die Frage, ob sich der später angebaute Wintergarten gesenkt hat oder die von den Käufern beanstandete Bodenwölbung zum Wohnzimmer schon immer so existierte.

Die zweite Frage ist, wie Wasser von der Fassade aus ins Innere eindringen konnte. Beide Vorgänge sind aus Sicht des Gerichts noch unklar. Zur Frage, warum das Gericht die Entscheidung, den Termin abzusagen, so kurzfristig mitgeteilt hat, äußert sich Pressesprecher Wiest nicht.

Käuferin: »Ganz schwarzer Tag«

Käuferin Laura Pippig spricht am Mittwoch von »einem ganz schwarzen Tag«. Sie ist der Meinung, dass beide Parteien alles Relevante für eine Entscheidung vorgetragen hätten. »Finanziell schadet uns die Verzögerung sehr«, sagt Pippig. Der Verkäufer hat auf eine schriftliche GEA-Anfrage von Herbst 2023 bis jetzt nicht geantwortet. (GEA)