WANNWEIL/REUTLINGEN. Eberhard Hausch, Richter am Amtsgericht in Reutlingen, sprach von »Mitleidstour und Schutzbehauptungen«. Doch das verfing bei ihm nicht. »Wenn ich durch die Bahnschranke gefahren wäre, hätte ich andere Fahrzeuge gefährdet« oder »Wie soll ich die Strafe zahlen, wenn der Führerschein und die Existenz weg sind?«. So hatte sich der Angeklagte geäußert. Ein Antrag des Verteidigers auf ein weiteres Verkehrsgutachten ertrank in belehrenden Konjunktiven.
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