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Urteil im Prozess um Wannweiler Bahnunglück

WANNWEIL/REUTLINGEN. Eberhard Hausch, Richter am Amtsgericht in Reutlingen, sprach von »Mitleidstour und Schutzbehauptungen«. Doch das verfing bei ihm nicht. »Wenn ich durch die Bahnschranke gefahren wäre, hätte ich andere Fahrzeuge gefährdet« oder »Wie soll ich die Strafe zahlen, wenn der Führerschein und die Existenz weg sind?«. So hatte sich der Angeklagte geäußert. Ein Antrag des Verteidigers auf ein weiteres Verkehrsgutachten ertrank in belehrenden Konjunktiven.

Der Lkw-Fahrer, der im Juli vergangenen Jahres das Bahnunglück in Wannweil verursacht hat, muss eine Geldstrafe zahlen. Außerdem
Der Lkw-Fahrer, der im Juli vergangenen Jahres das Bahnunglück in Wannweil verursacht hat, muss eine Geldstrafe zahlen. Außerdem ist der Führerschein für drei Monate weg. GEA-ARCHIVFOTO: JÜRGEN MEYER
Der Lkw-Fahrer, der im Juli vergangenen Jahres das Bahnunglück in Wannweil verursacht hat, muss eine Geldstrafe zahlen. Außerdem ist der Führerschein für drei Monate weg. GEA-ARCHIVFOTO: JÜRGEN MEYER

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