Logo
Aktuell Dementi

Nach Gewerbeschau-Eklat in Walddorfhäslach meldet sich Unternehmer zu Wort

Der Kinderchor der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule singt bei der Walddorfhäslacher Gewerbeschau im Gebiet Bullenbank. FOTO: MÜ
Der Kinderchor der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule singt bei der Walddorfhäslacher Gewerbeschau im Gebiet Bullenbank auf dem Gelände der Max Steinhart GmbH. Geschäftsführer Markus Steinhart erteilte Bürgermeisterin Silke Höflinger Hausverbot für einen Tag. Foto: Veit Müller
Der Kinderchor der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule singt bei der Walddorfhäslacher Gewerbeschau im Gebiet Bullenbank auf dem Gelände der Max Steinhart GmbH. Geschäftsführer Markus Steinhart erteilte Bürgermeisterin Silke Höflinger Hausverbot für einen Tag.
Foto: Veit Müller

WALDDORFHÄSLACH. Am vergangenen Sonntag fand die Bullenbank-Gewerbeschau statt. Bei der Eröffnung der Veranstaltung, die sich auf dem Gelände der Max Steinhart GmbH abspielte, kam es zu einem Eklat.

Geschäftsführer Markus Steinhart erteilte der Bürgermeisterin Silke Höflinger Hausverbot am Veranstaltungstag – woraufhin diese kurzerhand von der Straße aus zu den anwesenden Festbesuchern sprach. Höflinger erklärte ihnen die Hintergründe eines Rechtsstreits der Gemeinde, in dem es um schadhaftes Pflaster in der Walddorfer Ortsmitte geht. So konnte für Zuhörer der Eindruck entstehen, dass dieser »Pflasterstreit« auch Grund für das erteilte Hausverbot ist.

Doch das dementiert der betroffene Unternehmer in einem Statement an die Redaktion. Der Rechtsstreit sei vom Gutachter und vom Gericht zu klären, woran auch er ein großes Interesse habe. Die Entscheidung, Höflinger zum Verlassen des Betriebsgeländes aufzufordern, sei »ausschließlich auf Inhalt und Stil« ihres Vorgehens gegenüber seiner Familie und ihm nach dem verheerenden Großbrand im vergangenen Juli auf dem Steinhart-Betriebsgelände zurückzuführen. Die Bürgermeisterin wolle Steinhart danach »zur Übernahme der Kosten des Feuerwehreinsatzes veranlassen«, so der Unternehmer.

Außerdem legt Markus Steinhart nach dem Vorfall am Wochenende wert auf die Feststellung, dass er auch nach der Erteilung des Hausverbots weiter »vor Ort präsent« und »für Nachfragen jederzeit ansprechbar« gewesen sei, und sich mit mehreren Besuchern unterhalten habe. In der direkt folgenden Berichterstattung war die Rede davon gewesen, dass er nach Erteilung des Hausverbots »gleich wieder verschwunden« gewesen sei. (GEA)