METZINGEN. Die Stadt Metzingen und alle anderen Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Mai aussetzen. Das gilt im Einzelnen für die folgenden Träger: die evangelische Kirchengemeinde Metzingen, die katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius, die Stiftung KBF, den Naturkindergarten Grashüpfer und die Kindergruppe Sonnenschein.
Das gilt auch für die Elternbeiträge für die kommunale Ganztagesbetreuung in Metzinger Grundschulen. Damit folgen die Stadt und die Träger der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen. Der Städtetag und der Gemeindetag Baden-Württemberg haben sich nämlich mit den Vertretern der Kirchen intensiv mit der Fragestellung befasst, welche Konsequenzen durch die erforderliche Schließung der Tageseinrichtungen für Kinder wegen des Coronavirus für die Erhebung von Elternbeiträgen entstehen.
Noch vorläufige Entscheidung
Als Ergebnis dieses Austausches wird den Städten und Gemeinden sowie allen freien Trägern empfohlen, die Elternbeiträge für den Monat Mai zunächst auszusetzen. Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung ist hiermit nicht verbunden. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Konkret bedeutet dies: Von allen Trägern werden für den Mai zunächst keine Elternbeiträge abgebucht. Eltern, die Beiträge monatlich überweisen, können für Mai den Überweisungsauftrag zunächst stoppen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob die Beiträge für Mai dauerhaft erlassen werden oder rückwirkend doch noch erhoben werden, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Empfehlungen der Spitzenverbände werden dann dafür berücksichtigt.
Notbetreuung kostet durchaus
Dies gilt nicht für Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen – an diesen nur für die kommunal betreuten Randzeiten – wird ab Mai ein Beitrag erhoben, der sich an den angemeldeten und genehmigten Notbetreuungszeiten orientiert. Werden dabei im Vergleich zur bisherigen Normalbetreuung reduzierte Zeiten in Anspruch genommen, reduziert sich das Betreuungsentgelt anteilig. Die Berechnung des Beitrages erfolgt zum Monatsende. Für Fragen steht die Stadt Metzingen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. (pm)