TÜBINGEN. Bürgergeld hat das häufig stigmatisierte Hartz-IV abgelöst. Die Debatte über Sozialleistungen tobt dennoch weiter - vor allem im Netz. Seit der Einführung des Bürgergelds kursieren immer wieder angebliche Hochrechnungen. Verbunden sind diese häufig mit Behauptungen wie: arbeiten lohne sich nicht mehr oder sehr hohe Summen, die angeblich an Migranten gezahlt werden. So zum Beispiel in einem Clip auf Tiktok, der sich auf angebliche Bürgergeldzahlungen an eine ukrainische Familie in Tübingen bezieht. 3.500 Euro soll sie laut Landrat Joachim Walter bekommen. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat die Aussagen unter die Lupe genommen.
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Bewertung
Die Zahlen sind so nicht korrekt, schreibt die dpa. Im konkreten Beispiel werde der Betrag, der für Alleinerziehende gilt, auf beide Elternteile angewandt. Paaren, bei denen beide Partner Bürgergeld beziehen, stehe aber ein niedrigerer Betrag pro Person zu. Außerdem erwecke der Beitrag den Eindruck, als ob nur Flüchtlinge aus der Ukraine Bürgergeld bekämen. Das sei jedoch nicht der Fall. Problematisch sei auch die Bezeichnung »netto«. Sie suggeriere, dass Arbeitende für die gleiche Summe auf ihrem Konto etwa 5.000 oder 5.500 Euro versteuern müssten. Doch Zuschüsse, wie etwa das Kindergeld, sind grundsätzlich steuerfrei - ob man arbeite oder nicht.
Fakten
In dem Video, das in den sozialen Netzwerken kursiert, wird sich auf das erhöhte Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024 bezogen. Dabei rechnet der Redner aber mit dem Betrag, den Alleinerziehende erhalten, nämlich 563 Euro. Dazu addiert er für den Ehepartner 506 Euro. Das ist so nicht korrekt. Laut der Webseite der Bundesregierung erhalten Paare pro Person 506 Euro, also insgesamt 1012 Euro.
Wie hoch ist das Bürgergeld? Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Bürgergeldsätze auf folgende Beträge an:
- Alleinstehende/ Alleinerziehende erhalten 563 Euro.
- Paare erhalten je Partner 506 Euro.
- Volljährige in Einrichtungen bekommen 451 Euro.
- Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren gibt es 471 Euro.
- Für 6- bis 13-Jährige sieht der Satz 390 Euro vor.
- Für Kinder unter sechs Jahren gibt es 357 Euro.
Zum Bürgergeld kommen noch weitere Leistungen dazu. So werden die Heizkosten und die Miete in »angemessener Höhe« übernommen. Was angemessen ist, entscheidet das zuständige Jobcenter. Stromkosten müssen Menschen, die Bürgergeld beziehen, selbst tragen.
Außerdem ist nicht jeder berechtigt, Bürgergeld zu bekommen, die dpa veröffentlicht hierzu schon einen Faktencheck. Antragssteller müssen mindestens 15 Jahre alt sein, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Eine weitere Voraussetzung ist ein fester Wohnsitz in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Menschen, die Bürgergeld beziehen sind Deutsche. Asylsuchende erhalten erst Bürgergeld, wenn sie offiziell einen Status als Flüchtling erhalten haben. Diese Verfahren dauern häufig mehrere Jahre. Davor bekommen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei den Rechnungen, die im Internet zum Bürgergeld kursieren, kommt es immer wieder zu Fehlern. Ein Beispiel dafür ist ein Leserbrief, laut dem sich Arbeit nicht mehr lohnen würde. Auch hierzu hat die dpa schon einen Faktencheck veröffentlicht. (dpa)