Die Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer erlassen. Sie wurde in enger Abstimmung mit der Polizei verfasst und gilt bis zunächst 4. Juli 2021. Das seit 1. Juni bestehende Alkoholkonsumverbot in der Altstadt im öffentlichen Raum außerhalb der Außengastronomie ab 22 Uhr gilt weiter. Das Vorgehen ist mit der Landespolizei abgestimmt, die präsent sein wird, um gemeinsamen mit dem städtischen Ordnungsdienst die Regelungen durchzusetzen. Ziel von Stadt und Polizei ist, Räumungen von Plätzen und Parks mitten in der Nacht unnötig zu machen.
»Der Weg zur Normalität erweist sich als steinig. Einerseits gibt es das verständliche Bedürfnis der Jugend, endlich wieder mit Gleichaltrigen zu feiern. Andererseits müssen die Ruhebedürfnisse der Anwohner geschützt und die Corona-Regeln eingehalten werden. In diesem Balanceakt versuchen wir durch ein zeitlich gestaffeltes Verbot des Alkoholkonsums und der To-Go-Gastronomie Raum für Geselligkeit zu lassen und gleichzeitig Ordnung zu schaffen, je später es wird. In der Gastronomie kann außen bis Mitternacht auch Alkohol konsumiert werden, wenn die Gastronomie auch innen um 1 Uhr schließen muss, wird jeder To Go-Verkauf in der Innenstadt beendet. So haben wir es mit der Polizei vereinbart und hoffen damit einen guten Mittelweg gefunden zu haben, der so lange trägt, bis die Corona-Beschränkungen insgesamt entfallen. Denn niemand könnte erklären, warum eine private Feier mit vier Gästen aus vier Haushalten verboten sein soll, während 600 Menschen eng gedrängt am Holzmarkt Party feiern«, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. (pm)