Logo
Aktuell Pandemie

Testpflicht an Kitas in Tübingen für nicht immunisierte Beschäftige

Ein Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet
Ein Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
Ein Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

TÜBINGEN. Das neue Kindergartenjahr hat begonnen. Um Ansteckungen nach der Urlaubszeit zu verhindern, müssen sich Beschäftigte in städtischen Kindertageseinrichtungen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, ab sofort an jedem Arbeitstag testen lassen oder einen gültigen Testnachweis vorlegen, teilte die Stadtverwaltung mit. Diese Maßnahme gilt zunächst bis 1. Oktober. Bisher bestand die Testpflicht zweimal pro Woche.

»Häufig werden die Kinder von erkranktem Kita-Personal angesteckt. Um viele Infektionen der Kinder, die nicht geimpft werden können, zu vermeiden, wollen wir, dass unser Personal entweder geimpft, genesen oder getestet ist, wenn die Kita aufmacht. Das ist so wie am Klinikum: Auch dort wird zum Schutz besonders empfindlicher Personen, nämlich der Patienten, täglich getestet«, wird Oberbürgermeister Boris Palmer in der Pressemitteilung zitiert.

Für geimpfte Beschäftigte gilt Testpflicht an Tübinger Kitas nicht

An den städtischen Kitas sind derzeit rund 660 Personen beschäftigt. Davon sind in der Zwischenzeit rund 80 Prozent immunisiert, also geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen. Für sie gilt die Testpflicht nicht. Sie können aber wie alle städtischen Beschäftigten jederzeit freiwillig einen kostenlosen Schnelltest machen. Kinder dürfen die Kitas weiterhin nur besuchen, wenn sie mindestens einmal in der Woche einen Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. (pm)