TÜBINGEN. In Tübingen ist ab Montag das »Tübinger Tagesticket« als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe. Die erweiterte Testpflicht gilt für alle, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer am 13. März unterzeichnet. In einer Pressemitteilung beantwortet die Stadt die wichtigsten Fragen.
Warum führt Tübingen die Testpflicht ein?
Seit dem 29. Januar 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen konstant unter 50. Deshalb konnte der Einzelhandel am 8. März 2021 wieder öffnen. Derzeit steigen die Infektionszahlen in Baden-Württemberg wieder an, und das Robert-Koch-Institut prognostiziert wegen der Ausbreitung der britischen Mutation ab der kommenden Woche einen schnelleren Anstieg. Nur Tübingen und Pforzheim liegen aktuell noch unter einer Inzidenz von 35; acht Landkreise sind schon über der Marke von 100, die zur Notbremse führt. Es besteht also die Gefahr, dass die erhofften weiteren Öffnungsschritte nicht stattfinden können und stattdessen Kreis für Kreis ein dritter Lockdown kommt. Mit der erweiterten Testpflicht soll dies für Tübingen verhindert werden.
Was ist das Tübinger Tagesticket?
Das Tübinger Tagesticket bescheinigt, dass die Besitzerin oder der Besitzer dieses Nachweises am selben Tag einen Corona-Schnelltest durchgeführt hat und dass das Ergebnis negativ war. Das heißt, dass die Person am Tag des Tests mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend ist. Allerdings kann das schon am nächsten Tag anders sein, und der Test entdeckt nicht alle Infektionen. Daher gilt weiterhin: vorsichtig bleiben und die AHA-Regeln beachten (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske).
Wo gilt die Testpflicht?
Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Tübinger Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt). Die Testpflicht gilt nur für die Betriebe, die wieder schließen müssten, wenn die Tübinger Inzidenz über 100 steigt. Das sind zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte oder Haushaltswaren. Die Testpflicht in der Innenstadt gilt nicht in den Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen, zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen. Im gesamten Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen darauf am Eingang gut sichtbar mit einem Plakat hinweisen. Die Stadtverwaltung stellt den Betrieben entsprechende Plakate zur Verfügung.
Im Einzelhandel gilt die Testpflicht innerhalb des blau markierten Gebiets der Tübinger Innenstadt. An den roten Markierungen sind die Standorte der Teststationen. GRAFIK: UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN
Wie und wo wird getestet?
In der Innenstadt stehen am Montag fünf Teststationen bereit, die von 9.30 bis 19 Uhr geöffnet sind: auf dem Marktplatz, am Haagtor, in der Kulturhalle, in der Karlstraße (Zinser) und in der Poststraße in der Nähe des Bahnhofs. Am Dienstag kommt eine weitere Station auf der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) hinzu. Die dort eingesetzten nasalen Schnelltests sind schmerzfrei und kostenlos. Wer negativ getestet ist, erhält als Bestätigung ein Tübinger Tagesticket. Wer über einen personalisierten tagesaktuellen Schnelltest-Nachweis verfügt, der von einem Arbeitgeber, einer Schule oder einer Ärztin/einem Arzt ausgestellt wurde, kann diesen an einer Teststation in ein Tübinger Tagesticket umwandeln, ohne sich erneut testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass aus dem Nachweis hervorgeht, dass der Test unter Aufsicht einer medizinischen Fachkraft erfolgt ist. Betriebe, die einer Testpflicht unterliegen, können für die Nutzung ihrer eigenen Angebote auch einen Schnelltest vor Ort anbieten, der von der Stadt finanziert wird. Das gilt insbesondere für Friseursalons.
Wie wird kontrolliert?
Die Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen sich das Tübinger Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen. Der städtische Vollzugsdienst kann überprüfen, ob das Tagesticket auf den Namen der Person ausgestellt wurde, die es mit sich führt.
Wie geht es weiter?
Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Land Baden-Württemberg einen Antrag gestellt, im Rahmen eines Modellversuchs weitere Öffnungen zu erproben, die durch Testpflichten abgesichert sind. Die von Oberbürgermeister Boris Palmer unterzeichnete Allgemeinverfügung enthält bereits alle entsprechenden Regelungen. Sie treten am Dienstag, 16. März 2021, in Kraft, falls die Zustimmung aus Stuttgart erteilt wird. Dann können in Tübingen auch die Außengastronomie und Kultureinrichtungen wie Theater wieder öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ebenfalls ein Tübinger Tagesticket oder ein Schnelltest der jeweiligen Einrichtung. (pm)