TÜBINGEN. Das teilte das Amtsgericht Tübingen am Mittwoch mit. Demnach ist der Auftakt zur Hauptverhandlung für den 7. Januar vorgesehen. (Aktenzeichen 15 Cs 15 Js 18215/14 (2)). Das Gericht hatte den Angeklagten zu Jahresbeginn Geldstrafen auferlegt. Sie hatten die Zahlung jedoch abgelehnt und Einspruch erhoben.
Die drei Beschuldigten waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt Mitarbeiter des Instituts. Laut Anklage sollen sie Affen unnötigen Qualen ausgesetzt haben, weil sie Versuche an ihnen weiterführten, statt die Tiere einzuschläfern.
Bei einem der Angeklagten handelt es sich laut Mitteilung der Max-Planck-Gesellschaft um den Forscher Nikos Logothetis. Die Gesellschaft hat dem Abteilungsdirektor des Instituts wegen des laufenden Strafverfahrens seine Leitungsfunktionen teilweise entzogen. Logothetis darf derzeit keine Tierversuche durchführen und anleiten, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Er habe bereits 2015 nach Bekanntwerden der Vorwürfe erklärt, Versuche an Affen einzustellen. (dpa)