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Aktuell Gedenken

Stadt Tübingen überprüft, ob alle Grabmäler sicher stehen

Grabsteine
Ein herzförmiger Stein liegt auf einem Grabstein auf einem Friedhof. Foto: Inga Kjer
Ein herzförmiger Stein liegt auf einem Grabstein auf einem Friedhof.
Foto: Inga Kjer

TÜBINGEN. Ab Donnerstag, 2. Mai, werden Grabmäler und -steine auf den Friedhöfen in und um Tübingen auf ihre Standsicherheit überprüft. Diese wird von Nässe, Frost und nicht sachgemäßer Befestigung beeinflusst. Stehen die Grabsteine nicht mehr fest, stellen sie eine große Gefahr für die Besucher und Mitarbeiter auf den Friedhöfen dar. Um Unfälle zu vermeiden, prüfen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung einmal im Jahr die Standsicherheit auf allen Friedhöfen.

»Wenn wir feststellen, dass ein Grabstein nicht mehr fest steht, wie er sollte, führen wir Sicherheitsmaßnahmen wie Befestigung mit Pflöcken und Spanngurten durch. Im schlimmsten Fall wird ein Grabmal sogar umgelegt. Wenn die Grabmale nicht unmittelbar umsturzgefährdet sind, werden sie mit gelben Aufklebern markiert. Dort, wo wir Mängel entdecken, werden die Personen, die für das Grab rechtlich zuständig sind, kontaktiert«, erklärt Friedhofsverwalter Bernd Walter.

Angehörige können für Unfälle haften

Die betroffenen Grabsteine müssen durch einen fachlich zugelassenen Steinmetzbetrieb im Auftrag der Angehörigen in einem zeitlich festgelegten Rahmen repariert werden. Ist der Nutzungsberechtigte über den Zustand des Grabmals informiert, haftet er selbst gegenüber Dritten. »Glücklicherweise gibt es jedes Jahr verhältnismäßig wenige lockere oder nicht standsichere Grabsteine im Verhältnis zu Gesamtanzahl. Am Beispiel Bergfriedhof sind dies von circa 8.000 Grabsteinen insgesamt etwa 20 bis 30 Stück pro Jahr«, sagt Walter.

Die Prüfung dient unter anderem auch dazu, Schadensersatzansprüche abzuwehren. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Die Friedhofsverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Prüfung immer nach der Frostperiode durchzuführen.

Die Prüfung findet voraussichtlich ab dem 2. Mai auf dem Bergfriedhof, Stadtfriedhof sowie auf den Friedhöfen Lustnau, Derendingen, Bebenhausen, Bühl, Kilchberg, Hagelloch, Hirschau, Unterjesingen, Pfrondorf alt und neu und Weilheim statt. (pm)