TÜBINGEN. Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Tübinger Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert diese Entscheidung der Stadt und beantragt die Wiedereinführung der Bestimmungen zu Maskenpflicht und Alkoholverbot. »Die Stadt ist weiterhin befugt entsprechende Regelungen zu treffen und muss angesichts der steigenden Infektionszahlen auch von diesem Recht Gebrauch machen«, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Martin Sökler.
Bis Sonntag galt eine Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzonen sowie der Eberhardsbrücke, Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse. Ein Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol galt im Innenstadtbereich von 20 bis 2 Uhr.
Bei gutem Wetter seien auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. »Angesichts der Infektionslage im Landkreis Tübingen sollte die Stadt dringend handeln. Das Ende des Modellversuchs darf kein Grund sein gleich die Hände in den Schoß zu legen«, so Sökler abschließend. (pm)