TÜBINGEN. Ab Montag, 18. Mai, sind Besuche von kranken Angehörigen am Uniklinikum Tübingen wieder möglich. »Mit der Lockerung der Besuchsbestimmungen erfüllen wir den großen Wunsch von Patienten und deren Familien«, so Professor Michael Bamberg, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Uniklinikums.
Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneregeln wie Mund-Nasen-Schutz müssen von den Besuchern strikt beachtet werden. Vor Betreten des Gebäudes müssen Besucher einen Fragebogen ausfüllen und eine kontaktlose Temperaturmessung vornehmen lassen. Angekündigt hat die Landesregierung die Aufhebung des strikten Besuchsverbotes bereits vergangene Woche. Jetzt hat die Task-Force Corona am Uniklinikum eine Regelung getroffen, die ab kommender Woche eingeschränkte Krankenbesuche ermöglicht.
Jeder Patient und jede Patientin darf täglich zwischen 15 und 18 Uhr maximal eine Besuchsperson für höchstens 30 Minuten empfangen. Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts ist die Zahl der Besuchenden pro Patientin oder Patient auf zwei verschiedene Personen begrenzt. Darüber hinaus gelten in einzelnen, sensiblen Stationsbereichen des Uniklinikums wie etwa Intensivstationen oder Hämatologie unter Umständen weitergehende Beschränkungen der Besuchszeit und der Personenzahl.
Um eine größtmögliche Sicherheit für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende zu gewährleisten, sind die Besuchsmöglichkeiten zunächst klar limitiert und werden streng durch das Personal des Uniklinikums überprüft. Personen, die in den ersten Tagen nach Lockerung der Besuchsregelung ihre Angehörigen in den Kliniken besuchen möchten, stimmen ihren Besuch unbedingt vorher mit ihm oder ihr ab.
Trotz Lockerung gilt nach wie vor ein Besuchsverbot für Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur haben, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten oder nicht widerlegten Verdachtsfall hatten oder die in den letzten vier Wochen selbst an Covid-19 erkrankt waren oder bei denen kein widerlegter Krankheitsverdacht bestand. (ukt)