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Quote bei 0,003 Prozent: Kaum Pannen im Tübinger Uniklinikum

Operation
Operationsgegenständen in einem Operationssaal. Die registrierte Zahl der Behandlungsfehler bewegt sich auf einem weitgehend unveränderten Niveau. Foto: Bodo Schackow
Operationsgegenständen in einem Operationssaal. Die registrierte Zahl der Behandlungsfehler bewegt sich auf einem weitgehend unveränderten Niveau.
Foto: Bodo Schackow

TÜBINGEN. Im vergangenen Jahr kam es an der Uniklinik Tübingen zu keinen schwerwiegenden Behandlungesfehlern. Mediziner sprechen dabei von Never-Events: Das sind Behandlungsfehler mit hohem Schadenspotenzial, die prinzipiell durch Präventivmaßnahmen, Aufmerksamkeit und gesundem Menschenverstand vermeidbar sind. »Schadensfälle aufgrund von Never-Events aus dem Jahr 2023 liegen derzeit nicht vor«, schreibt der Klinikvorstand auf GEA-Anfrage.

Kaum ein halbes Promille

»Insgesamt wurden 13 von 71.425 vollstationären Behandlungen im Jahr 2023 als fehlerhaft beanstandet«, heißt es vonseiten der Klinik. Das entspreche 0,02 Prozent der Behandlungen. Zusammen mit den etwas über 6.000 teilstationären und rund 325.000 ambulanten Behandlungsfällen ergebe sich ein Quotient von 0,003 Prozent. Auf elf Jahre vollstationäre Behandlungszahlen zurückgerechnet liege dieser bei 0,482 Promille – also bei einem Behandlungsfehlervorwurf je 2.100 Behandlungen, wie die Uniklinik mitteilt.

Vorwurf ist das entscheidende Wort, denn »Vorwürfe werden erfasst, nicht die Behandlungsfehler an sich«, erklärt das Klinikum. Zur öffentlichen Meldung von Behandlungsfehlern sind medizinische Einrichtungen in Deutschland nicht verpflichtet. Vielmehr müssen Geschädigte einen vermuteten Behandlungsfehler bei ihrer Krankenkasse melden, die dann den Patienten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen unterstützen muss. Dieser Vorwurf fließt in die Statistiken ein.

Daten nur landesweit erhoben

Gutachter in diesen Fällen ist der medizinische Dienst (MD), der nur von den Krankenkassen beauftragt werden kann. Die gesammelten Daten zu Behandlungsfehlervorwürfen veröffentlicht der MD jährlich. »Unterste Ebene der Datenauswertung ist die Landesebene«, erklärt der Dienst auf Nachfrage. Eine Zuordnung auf Regionen, Landkreise, Kommunen oder gar einzelne medizinische Einrichtungen erfolge nicht. Ebenso bei der größten gesetzlichen Krankenkasse in Baden-Württemberg, der AOK: »In unserem System werden Beschwerden und Behandlungsfehler nicht derart angelegt, dass wir eine solche Statistik je Einrichtung oder Klinik auswerten könnten.«

Ob Vorwürfe letztlich gerechtfertig sind, hat dann ein Gericht zu entscheiden – wenn es davor nicht zu einem juristischen Vergleich kommt. Dann würde der Fehler ohnehin nicht als solcher gewertet werden. (pru)