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Palmer veröffentlicht »internes« Papier zum Parteiausschlussverfahren

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat auf Facebook ein »internes« Dokument der Grünen veröffentlicht: Es handelt sich um die Antragsschrift, mit der seine Partei den Parteiausschluss gegen ihn durchbringen will.

Oberbürgermeister Boris Palmer.
Oberbürgermeister Boris Palmer. Foto: GOLLNOW/DPA
Oberbürgermeister Boris Palmer.
Foto: GOLLNOW/DPA

TÜBINGEN. Er hat es wieder getan: Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer wollte sich eigentlich nicht zum Parteiausschlussverfahren der Grünen gegen ihn äußern. Einige Monate lang hat er das durchgehalten. Jetzt hebt der Tübinger Rathauschef das Verfahren doch in die Öffentlichkeit.

Auf Facebook hat Palmer am Dienstag gefordert, dass das Parteiausschlussverfahren gegen ihn nicht - wie von den Grünen angestrengt - vor dem Kreisschiedsgericht, sondern vor dem Landesschiedsgericht ausgetragen werde. Hier gehöre es schließlich hin, so Palmer.

Noch brisanter aber: Palmer veröffentlichte zusammen mit seinem Statement die Antragsschrift gegen ihn - eine Anklageschrift, in der die Grünen den gewünschten Parteiausschluss begründen. Der Landesvorstand der Grünen habe ihn gebeten, das Dokument »als internes Dokument« zu behandeln, schreibt Palmer. Nun jedoch hat er das Schriftstück auf Facebook und auf seiner Website als PDF frei zugänglich gemacht.

Der Grünen-Landesvorstand habe die Antragsschrift bereits durch eine "detaillierte 2-seitige Presseerklärung offensiv öffentlich vermarktet", so Palmer. Seine Partei habe dadurch die öffentliche Meinungsbildung eingeleitet. "Mit der Veröffentlichung des gesamten Textes erlaube ich mir auf meine Weise - analog zum Slogan des TV Sender Phoenix ""Wir bringen das gesamte Bild" - in die öffentliche Meinungsbildung einzugreifen." Palmer begründet sein Vorgehen auch mit dem Credo seiner Partei: Die Grünen versprechen immer wieder ein transparentes Vorgehen in parteipolitischen Fragen. 

Indess will der Oberbürgermeister mit seinem Vorstoß vermutlich aber vor allem eines: Tempo in das Verfahren gegen ihn bringen. 2022 sind Oberbürgermeister-Wahlen in Tübingen. Ob die Tübinger Grünen Palmer unterstützen, muss vorher in einer Urwahl geklärt werden. Ein abgeschlossenes Parteiausschlussverfahren würde dem derzeitigen Rathauschef helfen - sofern es zu seinen Gunsten ausgeht.

Bisher jedoch ist in Sachen Ausschlussverfahren nicht viel gelaufen: Die Forderung, das Verfahren an das Landesschiedsgericht zu verweisen, blieb bisher laut Palmer vom Gericht unbeantwortet. Ein Statement Palmers zu der Antragsschrift stet ebenfalls aus. »Eine Antwort im Verfahren unsererseits braucht noch Zeit. Zuerst müssen wir abwarten, dass es ordnungsgemäß eröffnet wird«, schreibt Palmer dazu auf Facebook. (GEA)