TÜBINGEN. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. Das gilt ebenso für deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Wie lange die Quarantäne andauert, ab wann und mit welchem Test man sich freitesten kann – diese und weitere Fragen beantworten ab sofort die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes per Telefon unter 07071 204-2525. Die Telefonnummer ist Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr besetzt. Positiv getestete Personen, deren Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen erhalten nur noch auf Verlangen einen Bescheid zur Quarantäne, die sogenannte Absonderungsbescheinigung. Wer diese benötigt, muss sie nach Ablauf des Quarantänezeitraums bei der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Ordnung und Gewerbe, beantragen. Am besten geht das weiterhin per E-Mail an corona.ordnung@tuebingen.de. Dem Antrag sollten folgende Dokumente beiliegen: der Nachweis des positiven Schnelltests und, falls vorhanden, zusätzlich des positiven PCR-Tests sowie der aktuelle Gesundheitsstatus (geimpft, geboostert, genesen). (a)