Logo
Aktuell Corona

Mit Pflicht-Schnelltests: Tübingen will Außengastronomie und Kultur öffnen

Tübingen weitet von Montag an die Schnelltest-Pflicht in der Innenstadt aus. Von Dienstag an könnten Außengastronomie und Kultur öffnen, wenn ein Modellprojekt-Antrag vom Land genehmigt wird.

Der Außenbereich des »Schwarzen Schaf« in Tübingen im August 2020.
Der Außenbereich des »Schwarzen Schaf« in Tübingen im August 2020. Foto: Frank Pieth
Der Außenbereich des »Schwarzen Schaf« in Tübingen im August 2020.
Foto: Frank Pieth

TÜBINGEN. Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Land Baden-Württemberg die Genehmigung eines lokalen Öffnungskonzepts als Modellprojekt im Rahmen der Corona-Landesverordnung beantragt. Grundprinzip ist es, Öffnungen in Gastronomie und Kultur mit verpflichtenden tagesaktuellen Schnelltests für alle Kunden in der Innenstadt zu kombinieren. In einem dreiwöchigen Versuchszeitraum soll sich zeigen, ob es möglich ist, auf diese Weise mehr Sicherheit in der Pandemie mit mehr Freiheit und Stadtleben zu verbinden, heißt es in einer Pressemitteilung.

In einem Pressegespräch am Donnerstag erklärten die Beteiligten des Modellprojekts das konkrete Vorgehen. Demnach wird die seit dem 9. März bestehende Schnelltest-Pflicht für Auswärtige in der Tübinger Innenstadt unabhängig von der Genehmigung des Modellprojekts vom 15. März an auch für Bewohner des Landkreises Tübingen gelten. »Um die Geschäfte zu betreten, die am 8. März wieder öffnen durften, braucht es dann ein tagesaktuelles Zertifikat eines negativen Schnelltests«, erklärt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Dazu zählen auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, die in Tübingen seit zwei Wochen Mitarbeiter und Kunden auf freiwilliger Basis testen. Von der Testpflicht ausgenommen sind sowohl Buchhandlungen und Blumenläden als auch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Drogerien. 

Umfrage (beendet)

Sind sie bereit, sich für einen Restaurantbesuch testen zu lassen?

Von Dienstag an könnten im Rahmen eines Modell-Projekts in Tübingen Außengastronomie und Kultur-Stätten öffnen, wenn Besucher einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.

50%
42%
8%

Von Dienstag an könnte in Tübingen zudem auch der Besuch von Außengastronomie und Kultur-Stätten wie Theatern und Kinos möglich werden, wenn das Land den Modell-Antrag der Stadt Tübingen genehmigt. »Ich bin optimistisch, aber die Entscheidung liegt nun beim Land«, sagt Palmer zu den Erfolgsaussichten.

Das »Tübinger Tagesticket« genannte Zertifikat gibt es an zukünftig sechs Stationen in der Tübinger Innenstadt, an denen kostenlose Schnelltests angeboten werden. Zu den bestehenden drei Stationen am Marktplatz vor dem Rathaus, am Zinser-Dreieck und der Stadtbibliothek vor dem Nonnenhaus kommen an Montag Stationen am Gaagtor sowie in der Poststraße/Omnibusbahnhof hinzu. Von Dienstag an wird es dann auch auf der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) eine Teststation geben. Die Teststationen sind montags bis freitags von 9.30 bis 19 Uhr und samstags von 9.30 bis 16 Uhr geöffnet.

Bei Bedarf könnten noch vier weitere Stationen in Betrieb gehen, erläutert Palmer. Die Stadt hat am Mittwoch 350.000 Schnelltests erhalten, die Unternehmer Lothar Horn bereitgestellt hat. 25.000 Tests pro Tag sollen laut Palmer damit theoretisch in der Tübinger Innenstadt möglich werden. Lisa Federle, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Landkreis Tübingen erklärt, dass dabei Tests der zweiten Generation zum Einsatz kommen, bei denen ein Stäbchen nur ein bis zwei Zentimeter in die Nase eingeführt werden muss. 

An dem Modellprojekt arbeitet Palmer gemeinsam mit Lisa Federle, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Landkreis Tübingen, und Peter Kremsner, Direktor des Instituts für Tropenmedizin an der Uniklinik Tübingen, bereits seit mehreren Wochen, gibt Palmer einen Einblick. "Wir wollen mit diesem Projekt verhindern, dass die Geschäfte schon bald wieder dichtmachen müssen", sagt Palmer mit Blick auf die derzeit in Deutschland ansteigenden Inzidenzzahlen. Der Wert lag in Tübingen laut Landesgesundheitsamt am Donnerstag bei 35. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner würden die Regeln wieder verschärft werden, im Einzelhandel müsste man etwa zu Vornanmeldungen ("Click & Meet) zurück. Aber einer Inzidenz von 100 würde die Notbremse greifen und der Lockdown würde wieder auf den Zustand von vor dem 8. März verschärft werden. "Es sieht nicht so aus, dass diese Bedingungen zu erfüllen sind", sagt Palmer zum Öffnungsfahrplan der Länder.

Uniklinik Tübingen begleitet Modellprojekt wissenschaftlich

Das Tübinger Modellprojekt mit einer erweiterten Schnell-Testpflicht soll mindestens bis zum 5. April laufen. Wissenschaftlich begleitet wird es von Peter Kremsner, Direktor des Instituts für Tropenmedizin an der Uniklinik Tübingen. Er erklärt, dass mit den vermehrten Schnelltests vor allem Virusträger identifiziert werden sollen, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Zudem soll herausgefunden werden, welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens Treiber der Pandemie sind und welche als gefahrlos gelten. Kremsner erklärt zudem, dass durch die Ausweitung der Schnelltests die Inzidenz steigen könnte. Ob das Tübinger Modell erfolgreich ist oder nicht, dabei spiele dieser Wert aber eine eher untergeordnete Rolle, erklärt Kremsner. Für ihn seien die Positiv-Raten der Schnelltests ein besserer Indikator für die Pandemie als der Inzident-Wert. »Die Inzidenz ist eher eine Schätzung und deshalb nicht so viel wert.«

Das Modellprojekt in der Tübinger Innenstadt ist möglich durch den Paragraf 20 der Corona-Landesverordnung. Laut diesem kann mit Maßnahmen lokal abgewichen werden. Die erweiterte Test-Pflicht gilt von Montag an nur für die Tübinger Innenstadt, nicht für Teilgemeinden oder den gesamten Landkreis. (GEA)

E-Mail-Adresse für ordnungsrechtliche Fragen zu Corona in der Stadt Tübingen

Die neue Corona-Landesverordnung und die zusätzlichen regionalen Lockerungen führen dazu, dass viele Bürger sowie Gewerbetreibende in Tübingen Fragen haben, was unter welchen Vorgaben erlaubt ist und was nicht. Für diese ordnungsrechtlichen Fragen hat die städtische Fachabteilung Ordnung und Gewerbe eine E-Mail-Adresse eingerichtet: Wer eine Frage hat, kann diese an corona.ordnung@tuebingen.de senden und erhält so schnell wie möglich eine Antwort. Aufgrund der vielen Nachfragen bittet die Stadtverwaltung alle, denen das möglich ist, bei ordnungsrechtlichen Fragen zu Corona eine E-Mail zu schreiben statt anzurufen. Die jeweils aktuellen Regeln veröffentlicht die Universitätsstadt Tübingen auch auf der städtischen Internetseite. (pm)

www.tuebingen.de/corona