REUTLINGEN. Aktuell gilt keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt. Die Allgemeinverfügung von Stadt und Landkreis, in der ab 13. Dezember zu bestimmten Zeiten auch der Alkoholkonsum untersagt wurde, ist am 15. Januar ausgelaufen.
Stadt, Landkreis und Polizei wollen nun die Lage – auch im Hinblick auf die neue Virusvariante Omikron – neu bewerten und danach entscheiden, ob es eine Folgeverfügung geben wird. Bei Demonstrationen müssen allerdings weiter Masken getragen werden.
AfD-Stadtrat Hansjörg Schrade scheiterte gestern damit, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen eine einstweilige Verfügung gegen die Maskenauflage des Landratsamts zu erwirken – für einen Lichterspaziergang, den der Stadtrat angemeldet und (von der Stadt mit Auflagen) genehmigt bekommen hatte. Das Versammlungsverbot, das Protest nur noch unter bestimmten Auflagen zulässt, läuft am 24. Januar aus. (GEA)