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Jetzt ermittelt die Polizei wegen der Demo in Bodelshausen

Gab es bei der unangemeldeten Versammlung vor dem möglichen Ankunftszentrum einen Verstoß gegen das Gesetz?

Die Hechinger Firma Getinge wird das Gewerbeobjekt in der Grabenstraße 25 in Bodelshausen im Frühjahr verlassen. Dann will der L
Die Hechinger Firma Getinge wird das Gewerbeobjekt in der Grabenstraße 25 in Bodelshausen im Frühjahr verlassen. Dann will der Landkreis Tübingen daraus ein Ankunftszentrum und eine vorläufige Unterbringung für Geflüchtete machen. Insgesamt sollen so 250 Menschen beherbergt werden. Foto: Jürgen Meyer
Die Hechinger Firma Getinge wird das Gewerbeobjekt in der Grabenstraße 25 in Bodelshausen im Frühjahr verlassen. Dann will der Landkreis Tübingen daraus ein Ankunftszentrum und eine vorläufige Unterbringung für Geflüchtete machen. Insgesamt sollen so 250 Menschen beherbergt werden.
Foto: Jürgen Meyer

BODELSHAUSEN. Wie die Polizei auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, besteht bei der Demonstration vom 10. Dezember in Bodelshausen der Verdacht, dass ein Straftatbestand vorliegt. Deshalb wurde nun, wie die Polizei weiter sagt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Rückblick: Am Sonntag, 10. Dezember, laufen rund 40 Personen zu einem Haus in Bodelshausen, um davor in einem stillen Protest zu zeigen, dass sie gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft sind, die in einem Firmengebäude eingerichtet werden soll, das derzeit noch ein Unternehmen aus Hechingen nutzt. Das Haus, vor dem sich die 40 Demonstranten am 10. Dezember versammelt hatten, ist das Privathaus des Mannes, der dem Landkreis Tübingen besagtes Firmengebäude vermietet. Der geplante stille Protest artete jedoch schnell in eine etwa 300 Mann starke Demonstration aus. Der geplante Protest hatte also die Runde gemacht.

Ermittlungen dauern an

Aufgrund des Verdachts hat die Polizei nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. »Die Ermittlungen laufen noch«, sagt Polizeisprecher Martin Raff gegenüber unserer Zeitung. Details können noch keine benannt werden. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben, die über weitere Verfahrensschritte entscheiden muss. (zak)