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In Tübingen droht Haushaltssperre

Die Einnahmen der Stadt Tübingen sind um weitere 14 Millionen Euro eingebrochen. Laut OB Palmer gibt es in der kommenden Woche Gespräche mit dem Regierungspräsidium

Schlechte Stimmung im Rauthaus: Oberbürgermeister Boris Palmer teilte gestern im Gemeinderat mit, dass weitere 14 Millionen Euro
Schlechte Stimmung im Rauthaus: Oberbürgermeister Boris Palmer teilte am Donnerstagabend im Gemeinderat mit, dass weitere 14 Millionen Euro in der Stadtkasse fehlen. Foto: Conzelmann
Schlechte Stimmung im Rauthaus: Oberbürgermeister Boris Palmer teilte am Donnerstagabend im Gemeinderat mit, dass weitere 14 Millionen Euro in der Stadtkasse fehlen.
Foto: Conzelmann

TÜBINGEN. Die Talfahrt der städtischen Finanzen geht weiter: Laut Boris Palmer fehlen weitere 14 Millionen Euro in der Stadtkasse, weil die Gewerbesteuer um diesen Betrag eingebrochen sei. Der Haushaltsplan 2025 wurde bereits mit einem Defizit von 25 Millionen Euro beschlossen. Die Folge ist zunächst der Austausch mit dem Regierungspräsidium und eine drohende Haushaltssperre. Haushaltssperren sind Beschränkungen, die bestimmen, dass im Haushalt vorgesehene Ausgaben nicht getätigt werden dürfen.

Die Information kam unter Punkt »Mitteilungen«, eine Aussprache dazu gab es nicht. Gemäß Paragraf 28 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat »unverzüglich zu informieren, sobald sich eine wesentliche Verschlechterung des Planergebnisses abzeichnet«. Eine wesentliche Abweichung liegt vor, wenn die prognostizierten Mindererträge oder Mehraufwendungen mehr als ein Prozent der ordentlichen Aufwendungen betragen. Dies ist nun der Fall.

Derzeit, so Palmer, sei festzustellen, dass die Erträge aus der Grund- und Gewerbesteuer deutlich unter den im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Ansätzen liegen. Es sei davon auszugehen, dass eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach Paragraf 29 in diesem Jahr unvermeidlich sein werde. »Ich fürchte, dass daran kein Weg vorbeiführt.« Die Verwaltung werde entsprechende Vorbereitungen treffen und den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen darüber informieren und einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen. (GEA)

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