GOMARINGEN. Ungewöhnliche Zeiten machen ungewöhnliche Maßnahmen nötig. Bei Wahlen, so sieht es das Gesetz vor, soll die Briefwahl die Ausnahme sein. Deshalb darf zu dieser Form der Stimmabgabe nicht aufgerufen werden. Angesichts der aktuellen Infektionslage weist die Gemeinde Gomaringen nun aber alle Wahlberechtigten ausdrücklich darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 5. April beantragt werden können. Wenn denn Wahlen überhaupt abgehalten werden.
Für die Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte bereits erhalten hat, ist der Wahlscheinantrag. Er muss ausgefüllt an die Gemeinde zurückgeschickt oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Zudem ist ein Antrag auf Briefwahl über die Homepage der Gemeinde Gomaringen möglich. Dort führt von den aktuellen Beiträgen auf der Startseite bis 2. April, 12 Uhr, ein Link zum Antrag. Hierfür benötigt man die Wählernummer oder den QR-Code aus der Wahlbenachrichtigung. Es reicht auch ein formloser schriftlicher Antrag per Fax (07072 915560) oder per E-Mail an buergerbuero@gomaringen.de unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie der Wählernummer.
Wahlscheine oder Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 3. April, 18 Uhr, beantragt werden. Der Wahlbrief mit dem eingelegten Stimmzettel muss bis Sonntag, 5. April, 18 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde eingegangen sein. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Deshalb gibt es am Samstag, 4. April, von 10 bis 12 Uhr nur für diese Fälle einen Bereitschaftsdienst beim Bürgerbüro der Gemeinde Gomaringen. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Krankheit, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. (a)