TÜBINGEN. Die Spaziergänger, die am Ostersamstag mit Friedensfahnen an der Steinlach unterwegs waren, müssen kein Bußgeld zahlen. In Abstimmung mit der Polizei stellt die Stadtverwaltung als kommunale Ordnungsbehörde die Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
»Zwar verbietet die Corona-Verordnung des Landes ausdrücklich Versammlungen – und als solche war die nicht angemeldete Demonstration eindeutig erkennbar – doch in Würdigung der Gesamtumstände scheint die Ahndung im vorliegenden Fall nicht geboten«, sagte OB Boris Palmer am Freitag.
Entscheidend sei aber nicht die hohe Unterstützung in der Bevölkerung für das Anliegen, da müsse die Verwaltung neutral bleiben. Vielmehr sei maßgeblich, dass die Beteiligten offensichtlich auf Infektionsschutz geachtet haben und irrtümlich davon ausgegangen sind, dass die Versammlung damit zulässig sei.
Die Stadtverwaltung stellt daher nochmals klar: Das Versammlungsverbot des Landes erlaubt keine Ausnahme für Versammlungen, auch wenn der Hygiene-Abstand eingehalten wird. Die Stadtverwaltung bittet daher dringend darum, politische Versammlungen auf die Zeit nach Aufhebung des Versammlungsverbots zu verschieben. Die Bundestags-Abgeordnete der Linken, Heike Hänsel, hatte Tübingen aufgefordert, die Friedens-Demo und ähnliche Aktionen zu dulden. (GEA)