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Flüchlingsunterkunft in Bodelshausen: Gericht lehnt Einspruch gegen Beschluss ab

Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Uwe Anspach/Archivbild
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

BODELSHAUSEN/MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Eilantrag einer Bürgerin aus Bodelshausen abgelehnt, die juristisch gegen einen Gemeinderatsbeschluss vorgehen wollte. Die Frau ist Eigentümerin eines der Grundstücke in dem Plangebiet Grabenstraße, wo der Landkreis ein Firmengebäude zu einer Flüchtlingsunterkunft für 250 Personen umbauen will. Die Gemeinde hatte diesen Plan gestoppt, indem die Ratsmitglieder eine Veränderungssperre, und damit jegliche Umbauarbeiten für das Gebiet beschlossen hatten. Eine Normenkontrollklage hingegen ist beim VGH noch anhängig. 

In Bodelshausen hatte Ende 2023 Tübingens Landrat Joachim Walter die versammelten Bürger von vor die vollendete Tatsache gestellt, dass der Landkreis ein ehemaliges Firmengebäude in der Ortsmitte angemietet habe. Der Zweck: Dringend benötige Unterkünfte in Form eines Ankunftszentrums für die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge zu schaffen. Das Ziel: Sofortiger Umbau der Gewerberäume zu Wohnraum. Bis heute hat der Umbau jedoch nicht begonnen.

Denn der Gemeinderat hat andere Bebauungspläne für das Gelände und will dort Wohnraum schaffen. Deshalb hat der Technische Ausschuss am 9. April eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen. Der Landkreis hat wiederum bei der Baurechtsbehörde in Mössingen einen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre gestellt. Seitdem beschäftigten sich Juristen mit der Frage, ob Bodelshausen rechtswidrig gehandelt haben könnte, weil möglicherweise Fristen nicht eingehalten wurden. (GEA)