»Wir haben vom Einzelhandel die Rückmeldung bekommen, dass es sehr aufwändig ist, die Impfpässe zu kontrollieren«, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. »Wir rufen daher alle Geimpften auf, sich ein Tagesticket ausstellen zu lassen.« Das sei auch für die Geimpften von Vorteil: »So müssen sie nicht in jedem Laden erneut den Impfpass aus der Tasche holen und auf der richtigen Seite aufschlagen, sondern können einfach das Armband scannen lassen«, so Palmer. Die Standorte und Öffnungszeiten der Teststationen sind unter www.tuebingen.de/teststationen abrufbar.
In der neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass Personen mit einem vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus keinen Schnelltest mehr machen müssen, um den Tübinger Einzelhandel, die körpernahen Dienstleistungen und die Kultureinrichtungen zu nutzen, die im Rahmen des Modellversuchs »Öffnen mit Sicherheit« geöffnet sind. Für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, gilt diese Regelung hingegen nicht. »Anders als beim Impfpass für geimpfte Personen gibt es noch kein allgemein anerkanntes Dokument für eine überstandene Corona-Infektion«, erklärt Boris Palmer. Daher müssen Genesene weiterhin einen Schnelltest machen, bevor sie einkaufen gehen können. (pm)