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Aktuell Verkehr

Dußlinger Tunnel: Fester Blitzer Richtung Tübingen wird ebenfalls eingebaut

Der B27-Tunnel in Dußlingen wird drei Nächte lang voll gesperrt. Tagsüber läuft der Verkehr teilweise einspurig.
Der B27-Tunnel in Dußlingen. Foto: Jürgen Meyer
Der B27-Tunnel in Dußlingen.
Foto: Jürgen Meyer

DUSSLINGEN. Die Verkehrsüberwachungsanlage im Tunnel Dußlingen in Fahrtrichtung Tübingen wird am Mittwoch, 3. April, eingebaut. Das teilt das Landratsamt Tübingen in einer Pressemitteilung mit. Der Einbau erfolgt unter halbseitiger Sperrung im Zeitraum von 9 bis 16 Uhr während der verkehrsarmen Zeit und die Anlage wird dann voraussichtlich einen Tag später, am Donnerstag, 4. April, in Betrieb genommen.

Nachdem der »Tunnnelblitzer« in Fahrtrichtung Hechingen bereits Ende Februar 2024 in Betrieb genommen werden konnte, erfolgt damit nun die abschließende Umsetzung der Verkehrsüberwachung im Tunnel Dußlingen in beiden Fahrtrichtungen. Der Landkreis Tübingen möchte die Verkehrsteilnehmer freundlich auf die Umsetzung dieser sich über Jahre ziehenden Maßnahme hinweisen. Erlaubt sind in diesem Bereich nach wie vor 80 Kilometer pro Stunde. Bei Bedarf, zum Beispiel bei einer Baustelle, kann die Geschwindigkeitsbegrenzung über die elektronischen Anzeigen vor dem Tunnel angepasst werden.

Schwerpunkt des Verkehrsüberwachungskonzeptes liegt auf Tunnel

Hintergrund ist das vom Kreistag des Landkreises Tübingen im Jahr 2018 beschlossene Verkehrsüberwachungskonzept. Ein besonderer Schwerpunkt des Konzepts lag auf dem Tunnelbauwerk der Bundesstraße 27 im Bereich der Gemeinde Dußlingen. Dort hatten sich seit der Inbetriebnahme des Tunnels im Jahr 2014 mehrere Unfälle ereignet, die sich in Kombination mit erhöhten Geschwindigkeiten und der dort vorherrschenden sehr hohen Verkehrsbelastung von ca. 30.000 täglichen Kraftfahrzeugen schnell zu einer Gefahrenlage für die Verkehrsteilnehmer hätten entwickeln können.

Verdeckte Messungen kamen zudem zu dem Schluss, dass ein erheblicher Anteil der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde nicht einhält und eine Verkehrsüberwachung dringend geboten ist. Hierfür sollte eine feste Messanlage im Tunnel installiert werden, für deren Zulassung die Physikalisch-Technische Bundeanstalt (PTB) zuständig ist. Der Prüfprozess seitens der PTB zog sich über Jahre und konnte nun zwischenzeitlich abgeschlossen werden. (GEA)