TÜBINGEN. Die einen lassen ihn direkt am Ort des Geschehens liegen, die anderen drapieren ihn beinahe kunstvoll auf und um die überquellenden Mülleimer herum. Die Rede ist von dem Müll, der besonders seit der sukzessiven Lockerung der Corona-Maßnahmen in Tübingen massenhaft anzufallen scheint. Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch postete gestern ein Bild der völlig vermüllten Stiftskirchentreppe auf Facebook, verbunden mit der Aufforderung: »Leute, wenn der Holzmarkt Euer und unser aller Wohnzimmer des Sommers ist, dann räumt es auch auf.«
Auch die Österbergwiese scheint ein neuer Müll-Hotspot zu sein, seit sich die - zumeist jungen - Menschen zwar wieder draußen versammeln dürfen, Clubs und andere Party-Alternativen aber noch nicht geöffnet haben. »In der Tat hat die Vermüllung des öffentlichen Raums durch die Corona-Krise in Tübingen wie auch in anderen Städten deutlich zugenommen«, bestätigt die städtische Pressesprecherin Sabine Schmincke auf GEA-Anfrage. Und nennt auch gleich ein Beispiel: Vor der Pandemie habe ein Arbeiter der Stadtreinigung für den ganzen Österberg kaum eine Stunde gebraucht, nun benötige er montags nach einem schönen Wochenende alleine schon eine Stunde nur für die Österbergwiese.
Die Stadt Tübingen will zunächst versuchen, das Problem mit Appellen in den Griff zu bekommen. »Die Vermüllung nimmt ein neues Ausmaß an, dass wir mit unserem bisherigen Personal kaum in den Griff bekommen. Wir appellieren an die Menschen, hier verantwortungsvoll umzugehen, Müll mitzunehmen und nicht zu erwarten, dass die Stadt allen hinterherräumt«, sagt Sozialbürgermeisterin Harsch. Es könne nicht sein, dass man am Montag erstmal die ganze Stadt aufräumen müsse.
Mehr Mülleimer aufzustellen oder die vorhandenen öfter zu leeren, sei aus Personalgründen nicht möglich, so Pressesprecherin Schmincke weiter. Sie weist auf die Bußgelder hin, die drohen, wenn man gegen die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt verstößt und »Gegenstände aller Art, wie zum Beispiel Flaschen, Dosen, Verpackungen, Zigaretten, Papier, Lebensmittelreste, Kaugummis und Tüten« einfach wegwirft. Die Strafen bei Verstoß gegen diese Verordnung liegen bei 5 bis 5.000 Euro. Welche Strafe jemanden erwartet, der die leere Alkoholflasche einfach in die Österbergwiese pfeffert oder den Plastik-Cocktailbecher einfach auf der Stiftskirchentreppe stehen lässt, konnte sie jedoch nicht beantworten. »Die Höhe kommt immer auf den Einzelfall an.« (GEA)