Zutrittsregelungen für Patienten
Ambulante und stationäre Patienten sowie medizinisch notwendige Begleitpersonen benötigen demnach für den Zutritt in die Gebäude des Universitätsklinikum 3G, das heißt, sie müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder mittels Antigenschnelltest getestet sein.
Nachweise ambulanter Patienten werden an den Einlasskontrollen streng kontrolliert, Notfallpatienten sind von dieser Regelung ausgenommen. Falls notwendig werden sie in den Zielbereichen getestet.
Stationäre Patienten werden grundsätzlich – auch bei Vorliegen eines Impf- oder Genesenen-Nachweises – bei Aufnahme auf das Coronavirus getestet.
Neue Besuchsregel
Besuchspersonen dürfen das Klinikum nur noch mit 2G betreten: Sie müssen entweder eine vollständige Impfung oder den Genesenen-Status nachweisen.
Außerdem darf jeder Patient nur noch eine Besuchsperson pro Tag empfangen. Besuche sind zwischen 13 und 18 Uhr möglich und auf die Dauer von einer Stunde beschränkt. (pm)