Logo
Aktuell Corona

Ab Montag gilt in Tübinger Kitas eine Testpflicht für die Kinder

Schnelltests mindestens einmal pro Woche in den Tübinger Einrichtungen oder zu Hause.

Corona-Schnelltests sollen noch mehr zum Einsatz kommen.  SEBASTIAN GOLLNOW/DPA
Corona-Schnelltest. Foto: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA
Corona-Schnelltest.
Foto: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA

TÜBINGEN. Im Rahmen des Modellversuchs »Öffnen mit Sicherheit« dürfen Kinder ab drei Jahren die Tübinger Kindertagesstätten ab Montag, 12. April 2021, nur besuchen, wenn sie mindestens einmal in der Woche einen Corona-Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. Darüber haben Oberbürgermeister Boris Palmer und Dr. Lisa Federle, Präsidentin des Deutschen Rotes Kreuzes im Landkreis Tübingen, alle Eltern in einem Brief informiert. 

»Kinder zu testen, ist eine solidarische Handlung, denn so verringern wir das Risiko, andere Kinder und Familien sowie die Erzieherinnen und Erzieher anzustecken«, sagt OB Palmer. »Mit den verpflichtenden Schnelltests wollen wir dafür sorgen, dass die Tübinger Kitas offen bleiben können – für alle und nicht nur für die Familien, die im Lockdown einen Anspruch auf Notbetreuung hätten.«

Die Schnelltests stellt die Stadtverwaltung über die Einrichtungen zur Verfügung. Eltern, die ihre Kinder nicht in der Kita testen lassen oder selbst zu Hause testen wollen und sich stattdessen für eine Betreuung zu Hause entscheiden, können durch diese Kontaktreduktion ihren Beitrag gegen die Ausbreitung des Virus leisten. Bereits seit zwei Wochen konnten Tübinger Eltern ihre Kita-Kinder freiwillig testen lassen. (pm)