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Aktuell Abfall

Ab 2025 ist die Getrenntsammlung von Alttextilien auch im Kreis Tübingen Pflicht

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen informiert über das neue Trennungssystem, das für Textilabfälle gelten soll.

Es stehen in fast allen Orten Altkleidercontainer gemeinnütziger oder gewerblicher Sammler zur Verfügung.
Es stehen in fast allen Orten Altkleidercontainer gemeinnütziger oder gewerblicher Sammler zur Verfügung. Foto: dpa
Es stehen in fast allen Orten Altkleidercontainer gemeinnütziger oder gewerblicher Sammler zur Verfügung.
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TÜBINGEN. Zum 1. Januar 2025 wird europaweit die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle eingeführt. Das bedeutet, dass die Stadt- und Landkreise in Deutschland Alttextilien getrennt von anderen Abfällen sammeln müssen, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können.

Im Landkreis Tübingen ist die Getrenntsammlung von Alttextilien bereits flächendeckend möglich. Es stehen in fast allen Orten Altkleidercontainer gemeinnütziger und gewerblicher Sammler zur Verfügung. Damit erfüllt der Landkreis Tübingen die Vorgaben für die Getrenntsammlungspflicht. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts.

Alttextilien können weiterhin über die Altkleidercontainer entsorgt werden, gebrauchte Kleidung und Schuhe (paarweise), aber auch Bett- und Tischwäsche können in die Container gegeben werden. Alle Altkleider-Container gemeinnütziger Sammler im Landkreis Tübingen sind auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.abfall-kreis-tuebingen.de unter der Rubrik »Entsorgen/Welche Abfälle habe ich/Altkleider« zu finden.

Sorgfältige Trennung

Damit die Getrenntsammlung unter den aktuell schwierigen Marktbedingungen erfolgreich umgesetzt werden kann, kommt es auf Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollten unbedingt weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Qualitätsbewusstsein ist also gefragt. In Deutschland werden sehr viele Alttextilien gesammelt, sodass es hierzulande

keine Frage der Menge, sondern der guten Qualität ist, damit die Altkleider auch einen Absatzmarkt finden können. Die Getrenntsammlungspflicht markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten und mit der Weiterentwicklung innovativer Recyclingverfahren wird es gelingen, eine nachhaltige und funktionierende Textilkreislaufwirtschaft zu etablieren. (GEA)