Bislang hatten sich die zuständige OLG-Richter eher skeptisch gezeigt und in einem sogenannten Hinweisbeschluss auch ausführlich dargelegt, warum sie Braunschweig für zuständig halten. Die Porsche SE zählt dort ebenfalls zu den Beklagten, spielt aber nur am Rande eine Rolle. Nun jedoch hat die 20. Zivilkammer in Stuttgart - nachdem ein anderer Richter dort den Vorsitz übernommen hat - einen Termin für eine mündliche Verhandlung zu dem Thema angesetzt. Dass sie ihre Meinung womöglich geändert hat und nun doch eher dazu tendiert, die Fälle in Stuttgart zu bündeln, so wie sich das auch die Kläger wünschen, lasse sich daraus aber noch nicht ableiten, hieß es.
Die Porsche SE (PSE), die von den Familien Porsche und Piëch kontrolliert wird, hält die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG und verdient mit den Anteilen auch im Wesentlichen ihr Geld. Der Vorwurf der Anleger ist der gleiche wie bei VW: Die Holding soll sie zu spät über die Folgen des Dieselskandals informiert und damit gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten verstoßen haben. Die PSE weist die Vorwürfe ebenso wie VW zurück.
Das Landgericht Stuttgart befasst sich seit Monaten mit etlichen Klagen von Anlegern und hat die PSE in zwei Fällen auch schon zu Schadenersatz verurteilt. Gegen die Entscheidung haben beide Seiten Berufung eingelegt - die Holding, weil sie die Klagen für unbegründet hält, und die Kläger, weil sie deutlich mehr als die knapp 47 Millionen Euro gefordert hatten, die der Richter ihnen zugesprochen hat.
Darüber muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts entscheiden, was nach Angaben einer Sprecherin aber voraussichtlich bis Mai oder Juni dauern kann. Gegen den Richter am Landgericht, der die Fälle verhandelt, hat die Porsche SE außerdem einen Befangenheitsantrag gestellt. In der Art und Weise, wie er die Verfahren führe, sehe die Holding grundlegende Rechte verletzt, hieß es zur Begründung.