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Zwei Häftlinge auf der Flucht: Land verschärft Vorschriften

Zwei Männer sind auf der Flucht, obwohl sie hinter Gittern sitzen müssten. Der Druck auf das Justizministerium ist gewaltig. Nun gibt es erste Änderungen bei den gesetzlich vorgegebenen Ausführungen.

Südwesten braucht neun neue Flüchtlingszentren
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Nach zwei erfolgreichen Fluchtversuchen von Häftlingen bei sogenannten Ausführungen sind die Vorgaben für die Justizvollzugsanstalten bei den Aufenthalten außerhalb des Gefängnisses verschärft worden. Das Land habe einen entsprechenden Erlass für eine striktere Handhabung formuliert, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Freitagabend dem SWR. Bei Ausführungen darf ein Strafgefangener für einige Stunden in Begleitung die Haftanstalt verlassen.

Bislang hätten die JVA weitgehend in eigener Verantwortung über Details entschieden, bestätigte zudem ein Sprecher auf Anfrage. Dies werde sich ab sofort ändern. Künftig werde der Häftling erst kurz vor einer Ausführung zum Beispiel zum Gericht oder zu Arzt informiert, um entsprechende Absprachen auszuschließen. Es würden keine konkreten Orte als Ziele vorgegeben und größere Menschenmengen wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte müssten gemieden werden.

Die beiden Fälle hatten vor allem in den Reihen der Oppositionsparteien für scharfe Kritik gesorgt. Die FDP hatte eine Reform der Ausführungspraxis gefordert.

Nach wie vor fehlt von einem geflüchteten 25 Jahre alten Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim jede Spur. Der Mann hatte am Donnerstag einen Arztbesuch im Klinikum der Nachbarstadt Ludwigshafen zur Flucht genutzt. Bei dem Termin am Krankenhaus hatte nach Polizeiangaben ein zweiter Mann auf einem Roller gewartet. Der Vermummte habe den Justizbeamten mit einer Pistole gedroht und in die Luft geschossen. Der an den Händen gefesselte Häftling sei auf den Roller gesprungen, beide seien gemeinsam geflüchtet. Der Mann war im Oktober 2022 vom Landgericht Mannheim unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Es ist die zweite Flucht eines Häftlings aus Baden-Württemberg in Rheinland-Pfalz innerhalb weniger Wochen. Ein Gefangener der JVA Bruchsal war am 30. Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee in Germersheim entkommen und hatte dabei seine Fußfessel mithilfe eines Werkzeugs geknackt. Er war 2012 vom Landgericht Karlsruhe zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er einen Mann erwürgt hatte. Der Mann befindet sich weiter auf der Flucht.

© dpa-infocom, dpa:231216-99-317573/2