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Zoll warnt vor Gefahren bei Feuerwerkskauf

In das Neue Jahr feiern viele Menschen mit Feuerwerk. Beim Kauf solle man aber aufpassen, meint der Zoll.

Feuerwerkskörper
Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk. (Symbolbild) Foto: Roland Weihrauch/DPA
Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk. (Symbolbild)
Foto: Roland Weihrauch/DPA

Die Menschen in Baden-Württemberg sollen schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern aufpassen. Feuerwerk aus unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung könne lebensgefährliche Konsequenzen haben, teilte das Hauptzollamt Heilbronn mit.

Der Sprecher des Hautzollamtes sagte: »Wer sich selbst und andere nicht gefährden und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk.« Der Zoll riet daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen. Zudem müsse man beachten, dass bei bestimmten Feuerwerkskörpern eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei.

© dpa-infocom, dpa:241212-930-315508/1