Die Menschen in Baden-Württemberg sollen schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern aufpassen. Feuerwerk aus unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung könne lebensgefährliche Konsequenzen haben, teilte das Hauptzollamt Heilbronn mit.
Der Sprecher des Hautzollamtes sagte: »Wer sich selbst und andere nicht gefährden und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk.« Der Zoll riet daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen. Zudem müsse man beachten, dass bei bestimmten Feuerwerkskörpern eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei.
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