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Zehntausende Verstöße gegen Corona-Auflagen im Südwesten

Pfingsten steht vor der Tür und das schöne Wetter treibt die Menschen ins Freie. Das Innenministerium fordert die Menschen zum Einhalten der Corona-Regeln auf. Die Zahl der Verstöße ist rückläufig.

Thomas Strobl (CDU)
Thomas Strobl (CDU), Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg, spricht während einer Landespressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Thomas Strobl (CDU), Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg, spricht während einer Landespressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

STUTTGART. Angesichts des bevorstehenden langen Pfingstwochenendes hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) an die Bevölkerung appelliert, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. »Vernunft muss auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen«, sagte der CDU-Politiker in Stuttgart. Die unsichtbare Gefahr sei noch unter uns, das Virus sei nicht gebannt.

Die Einhaltung der Corona-Verordnung überwacht die Polizei seit dem 19. März. Bislang wurde mehr als 343.900 Menschen und über 70.300 Fahrzeuge (Stand: 27. Mai) kontrolliert. In 27.593 Fällen kam es zu Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Das Gros der Verstöße liegt nach Angaben der Statistik bei Verstößen gegen die  Ausgangsbeschränkung samt Mindestabstand mit über 21.000 Fällen. In 452 Fällen kam es zu Verstößen bei der Maskenpflicht. Und in 726 Fällen wurden Einrichtungen geschlossen und 288 Betretungsverbote erteilt.

Strobl wies darauf hin, dass die Zahl der Verstöße kontinuierlich zurückgehe. Konkrete Einzelfälle wurden in der Statistik nicht genannt. In den Polizeiberichten der letzten Wochen waren aber immer wieder Beispiele enthalten, wie Verstöße während Anti-Corona-Demos oder illegale »Corona-Partys«. Für all diese Verstöße gibt es einen Bußgeldkatalog. So kostet der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenen Personenzahl je Beteiligtem zwischen 100 Euro bis 1000 Euro. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr wird mit 15 Euro bis 30 Euro geahndet und der illegale Betrieb einer Diskothek kann bis zu 5000 Euro kosten.

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