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Zahl der beschleunigten Verfahren geht zurück

Nach den Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte zu Silvester wurde der Ruf nach einer schnellen Bestrafung der Täter laut. Beschleunigte Verfahren werden von der Justiz jedoch nicht durchgeführt. Es fehlten die Voraussetzungen dafür, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Die Zahl der beschleunigten Verfahren vor den Hamburger Amtsgerichten ist in den vergangenen drei Jahren deutlich zurückgegangen. Wurden im Jahr 2020 noch 207 Verfahren dieser Art durchgeführt, so waren es 2021 nur noch 148 und im vergangenen Jahr sogar nur noch 120, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Beschleunigte Strafverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft nach Angaben einer Sprecherin vor allem dann, wenn der Beschuldigte geständig ist und auf frischer Tat erwischt wurde, der Fall also klar ist und keine aufwendige Beweisaufnahme gemacht werden muss.

Laut Strafprozessordnung darf nur gegen erwachsene Tatverdächtige ab 18 Jahren auf diesem Wege verhandelt werden. Die Höchststrafe beträgt dabei ein Jahr Gefängnis. Wird jemand auf frischer Tat festgenommen, kann ein Amtsrichter ihn für maximal eine Woche in sogenannte Hauptverhandlungshaft nehmen, um ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Das kommt in Hamburg allerdings sehr selten vor, wie aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker hervorgeht.

Der Ruf nach schneller Bestrafung der Täter war nach den Silvesterkrawallen in Berlin, Hamburg und anderen Städten laut geworden. Im Hamburg waren dabei nach Angaben des Senats drei Feuerwehrleute und drei Polizisten verletzt worden.

Bis zum 10. Januar leitete die Polizei 24 Ermittlungsverfahren ein. Der Großteil davon wurde bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung im beschleunigten Verfahren hätten jedoch nicht vorgelegen, erklärte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering. Inzwischen seien zwei Strafbefehle beantragt und in einem weiteren Fall Anklage nach dem Jugendstrafgesetz erhoben worden. Die übrigen Verfahren seien noch offen.

Kleine Anfrage der CDU mit Senatsantwort

© dpa-infocom, dpa:230304-99-825318/2