BAD HOMBURG/MANNHEIM. Die Wettbewerbszentrale geht gegen ein Testzentrum in Baden-Württemberg vor, deren Betreiber bei Unternehmen Werbung für Corona-Tests in Serie auf Staatskosten gemacht haben. Vor dem Landgericht Mannheim sei eine einstweilige Verfügung gegen dieses Vorgehen erwirkt worden, teilten die Bad Homburger Wettbewerbshüter am Dienstag mit.
Den Angaben zufolge nahm der Betreiber des Testzentrums in einer E-Mail an Unternehmen Bezug auf das verpflichtende Angebot von zwei Tests pro Woche für Arbeitnehmer und bot an, diese Tests kostenlos durch das Team des Testzentrums im jeweiligen Betrieb durchzuführen. »Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesregierung«, habe es in dem Schreiben geheißen.
»Ein solches Angebot verzerrt den Wettbewerb in zweifacher Hinsicht: Zum einen erschließen sich Testzentren in unlauterer Weise neue Kundenkreise, zum anderen ersparen sich Arbeitgeber, die auf derartige Angebote eingehen, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern erhebliche Kosten für Schnelltests«, erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.
Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Durchführen können diese auch Testzentren. Die Kosten jedoch muss nach geltender Rechtslage der Arbeitgeber tragen. (dpa)