STUTTGART/REUTLINGEN. Mit der nächsten Runde der Lockerungen in der Coronakrise gibt es auch wieder mehr Freizeitangebote im Land. Allerdings öffnen die staatlichen Schlösser und Gärten nicht alle auf einmal. Das Finanzministerium hat sich aus Sicherheitsgründen für einen Stufenplan entschieden. Mit am längsten warten müssen die Freunde der Stuttgarter Wilhelma. Dort geht’s erst am 11. Mai wieder los.
- Wer macht den Anfang?
Den Auftakt machte gestern der Karlsruher Schlossgarten. Er steht wegen seiner Bedeutung für den Fahrradverkehr ganz oben auf der Liste, wie es beim Finanzministerium heißt. Ganz ohne Reglementierung geht es aber noch nicht. »Um abendliche Treffen zu vermeiden, ist er vorerst von 6 bis 19 Uhr geöffnet«, so das Ministerium.
- Wann öffnet die Wilhelma?
Die Wilhelma ist von Montag, 11. Mai, an wieder offen – allerdings unter strikten Auflagen. Die Tier- und Pflanzenhäuser bleiben zunächst geschlossen, auch Führungen oder kommentierte Fütterungen gibt es keine. Während der Einschränkungen ist der Eintritt billiger, es gilt der ermäßigte Abendtarif. Besucher brauchen zwingend ein Online-Ticket, dabei muss verbindlich ein Zeitfester für morgens oder nachmittags gebucht werden. Auch Besitzer von Dauerkarten dürfen nicht unangemeldet in den Zoo. Der Zugang ist außerdem auf je 2 000 Personen pro Zeitfenster limitiert. Alle Besucher über 6 Jahren müssen auf dem ganzen Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen. »Die Wilhelma öffnet bewusst an einem Montag, damit die Erfahrungen unter der Woche in die Vorbereitung für das erste Wochenende einfließen können«, sagt Zoodirektor Thomas Kölpin. Wenn alles gut läuft, stellt er weitere Lockerungen in Aussicht.
- Wann darf man wieder in die Gärten?
Das Blühende Barock in Ludwigsburg öffnet am Mittwoch, 6. Mai. Die Erfahrungen, die dort gesammelt werden, sollen bei allen weiteren Terminen berücksichtigt werden. Es dürfen aber höchstens 2 000 Besucher auf dem Gelände unterwegs sein. Der Märchengarten öffnet frühestens am 11. Mai. Geschlossen bleiben vorerst auch die Orangerie sowie die Zugänge zu den Gebäuden. Der Eintrittspreis wird reduziert, verspricht das Finanzministerium. Am Donnerstag, 7. Mai, folgen weitere Gärten wie der Schlossgarten Weikersheim, der Schlossgarten Schwetzingen und die Außenanlagen des Botanischen Gartens Karlsruhe. Die Außenanlagen der weiteren Schlösser, Burgen und Klöster waren auch bisher schon zugänglich.
- Was ist mit der Grabkapelle auf dem Württemberg?
Anders als die anderen Freigelände war die Grabkapelle auf dem Württemberg wegen Corona gesperrt. Das Freigelände wird am Montag, 11. Mai, wieder öffnen. Die Grabkapelle selbst ist erst einen Tag später wieder zugänglich.
- Wie sieht es mit den Schlössern aus?
Sie sind alle vom Dienstag 12. Mai,wieder zugänglich. Das gilt auch für das Uracher Residenzschloss und das Innere des Klosters Bebenhausen.
- Muss ich überall Masken tragen?
Im Prinzip ja, wobei die Einzelheiten unterschiedlich geregelt sind. An »Engstellen in den eintrittspflichtigen Gartenanlagen« gelte eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahren. »In der Weite der Gärten können Masken abgenommen werden, wenn die Situation es zulässt«, so das Finanzministerium weiter. Das Ministerium rät, sich im Zweifelsfall online direkt zu erkundigen.
- Wie geht es weiter?
Das lassen sich das Finanzministerium und die Anstalt Staatliche Schlösser und Gärten (SSG) zunächst offen. Sie wollen Erfahrungen sammeln. »Wenn der Andrang an Monumenten wie beispielsweise an der Grabkapelle auf dem Württemberg an Wochenende wieder zu groß wird, müssen wir auf die Bremse treten«, sagt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der SSG. Weitere Lockerungen werden online angekündigt. (GEA)