MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird von Corona-Fällen überschwemmt. Der 1. Senat beschäftigt sich derzeit fast ausschließlich mit Eilanträgen und Normenkontrollverfahren zu den Corona-Verordnungen des Landes. Von 70 Fällen seien inzwischen 10 bis 20 entschieden worden, teilte das Gericht in Mannheim mit. Der »SWR« hatte zuvor darüber berichtet. Nur ein Fall sei für den Antragsteller, einen Sportartikelhändler, teils positiv entschieden worden.
Dabei ging es um die auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzte Öffnungserlaubnis für den Einzelhandel bei gleichzeitiger unbegrenzter Zulassung des Handels mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Büchern. Dieses Privileg beruhe auf nicht sachgerechten Erwägungen, urteilten die Richter. Die Landregierung konnte demnach die 800-Quadratmeter-Regel auf alle ausdehnen oder vollständig aufheben. Das Land hob die Grenze auf, so dass Anfang der Woche auch große Geschäfte öffnen konnten.
Unter den Antragstellern seien Betriebe von Restaurants über Spielhallen bis zum Fitnessstudios, erläuterte der Sprecher des Gerichts. Ein Kirchen-Mitglied hatte sich gegen das Verbot von Veranstaltungen in Kirchen gewandt - vergeblich. Auch eine Beschwerde gegen das Verbot von zwei Versammlungen gegen »das Notstandsregime« in Stuttgart wurde abgelehnt. Die vier Richter des 1. Senats seien nicht nur für das Infektionsschutzrecht, sondern unter anderem auch für Polizei-, Denkmalschutz - und Waffenrecht zuständig, wozu sie kaum kämen.