Die Jugendkammer habe den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der Unfall hatte sich seinerzeit zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg) ereignet. Dabei kamen zwei junge Männer aus Bobenheim-Roxheim (Rheinland-Pfalz) ums Leben, ein dritter wurde lebensgefährlich verletzt. Der Staatsanwaltschaft zufolge war der Wagen auf nasser Straße mit 180 statt der erlaubten 90 Stundenkilometer unterwegs, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Sie hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe auf Bewährung beantragt.
Das Landgericht Landau entzog dem Angeklagten zudem die Fahrerlaubnis und untersagte den Behörden für die Dauer von fünf Jahren, dem Mann einen neuen Führerschein auszustellen.
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