Die Staatsanwaltschaft spricht von niedrigen Beweggründen. Obwohl die Tatverdächtige von ihrer Schwangerschaft wusste, habe sie diese vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim gehalten. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Frau nicht bereit war, ihre Lebenspläne, dabei vor allem ihr berufliches Fortkommen, für ein Kind zurückzustellen. Deshalb habe sie bereits vor der Entbindung den Entschluss gefasst, das Kind zu töten. Die Frau ist seit dem 13. September in Untersuchungshaft. Die Geburt soll am frühen Morgen des Vortages gewesen sein.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Fortdauer der Untersuchungshaft und Termine zur Hauptverhandlung entscheiden.
PM Polizei und Staatsanwaltschaft
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