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Messerangreifer von Mannheim soll wegen Mordes vor Gericht

Ein 25-Jähriger stach Ende Mai in Mannheim mit einem Messer auf Menschen ein. Ein Polizist schoss den Angreifer nieder, lange konnte der Täter nicht vernommen werden. Nun wurde ihm der Haftbefehl eröffnet.

Nach der Messerattacke in Mannheim - Gedenken
Polizisten stehen auf dem Marktplatz vor einem Gedenkplatz für einen bei einer Messerattacke getöteten Polizisten. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Polizisten stehen auf dem Marktplatz vor einem Gedenkplatz für einen bei einer Messerattacke getöteten Polizisten.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Die Tat hat bundesweit Entsetzen und Trauer ausgelöst: Bei der Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai wurden fünf Männer verletzt - der Polizist Rouven Laur starb später an seinen Verletzungen. Nun ist dem Täter der Haftbefehl eröffnet worden. Dem 25-jährigen Afghanen wird Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Der Täter war nach der Messerattacke Ende Mai zunächst nicht vernehmungsfähig gewesen, nachdem er bei dem Angriff selbst angeschossen worden war.

Der 25-Jährige hatte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten mit einem Messer verletzt. Auch das BPE-Vorstandsmitglied Michael Stürzenberger wurde verletzt. Der 29 Jahre alte Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen.

Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder. Der wurde anschließend operiert und konnte zunächst nicht vernommen werden. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich in ihrer Mitteilung nicht zum Gesundheitszustand des mutmaßlichen Täters.

Bundesanwaltschaft geht von religiöser Motivation aus

Wenige Tage nach dem Angriff übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel in Karlsruhe. Es handele sich um einen »speziellen Fall«, einen »individuellen Fall«, der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide. Die Bundesanwaltschaft sieht demnach bislang keine Anhaltspunkte für eine dschihadistische Einbindung des Mannes.

Dschihadistische Gruppen wie die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) wollen mit extremer Gewalt eine als islamisch angesehene Herrschaft errichten. Sie stellen den Dschihad, den Heiligen Krieg, ins Zentrum ihrer Ideologie und rufen andere Muslime dazu auf.

Der Angreifer kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Täter hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im hessischen Heppenheim gewohnt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Der 25-Jährige war zuvor nicht polizeilich bekannt gewesen.

Anteilnahme am Tod von Polizisten bundesweit groß

Die Anteilnahme am Tod des jungen Polizisten Rouven Laur war nach der Tat in Mannheim und bundesweit groß. In der 330 000-Einwohner-Stadt im Norden Baden-Württembergs fanden sich wenige Tage nach der Tat laut Polizei 8000 Menschen für eine Gedenkkundgebung zusammen. Zu einer Gedenkminute eine Woche nach der Tat kamen gemeinsam mit Angehörigen von Rouven Laur Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) auf den Mannheimer Marktplatz. Rund 1500 Menschen hielten in stillem Gedenken am Tatort inne.

Die Tat löste auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter aus. Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen. »Solche Straftäter gehören abgeschoben - auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen«, sagte der SPD-Politiker im Bundestag. »Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren.« Bei der Innenministerkonferenz vergangene Woche sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), sie sei dazu bereits mit mehreren Staaten im Gespräch.

Da Deutschland derzeit weder zu den Taliban-Machthabern in Kabul noch zur Regierung des syrischen Präsidenten, Baschar al-Assad, Beziehungen unterhält, sollen diese Abschiebungen wohl über Nachbarstaaten organisiert werden. Faeser sagte, für Syrien sei neben der Klärung der praktischen Fragen auch eine Neubewertung der Lage in dem arabischen Land notwendig. Für Abschiebungen nach Afghanistan sei keine veränderte Sicherheitseinschätzung notwendig.

Generalbundesanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:240624-99-513626/4