STUTTGART. Das Landgericht Stuttgart stellt sich auf einen Berg zusätzlicher Corona-Klagen ein - viele davon auf weitgehend unbekanntem Terrain. Erste Verfahren, die sich um sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherungen drehten, gebe es schon, sagte Gerichtspräsident Andreas Singer am Freitag. Darin klagen vor allem Gastronomen und Hoteliers, die vorübergehend schließen mussten, gegen ihre Versicherungen, die ihnen die Einbußen nicht ersetzen wollen.
»Dies dürfte erst der Anfang einer Klagewelle sein«, sagte Singer. Die Fälle seien komplex, und Entscheidungen höherer Instanzen, an denen man sich orientieren könne, gebe es nicht. »Das sind auch für unsere spezialisierten Versicherungskammern ganz neuartige rechtliche Fragestellungen«, sagte Singer.
Auch eine erste Amtshaftungsklage gegen das Land sei schon anhängig. Die Betreiberin eines Yoga-Studios verlangt eine Entschädigung, weil sie wegen der Corona-Verordnung ihren Betrieb hatte schließen müssen. Hinzu kämen Zivilklagen wegen Zahlungsschwierigkeiten, Stornierungen und Insolvenzen sowie voraussichtlich auch Strafverfahren wegen unrechtmäßig beantragter Soforthilfen. (dpa)