Logo
Aktuell Land

Strobl: Sympathiewerbung für Terror soll strafbar werden

Das Werben für Terrororganisationen ist straffrei. Das Land Baden-Württemberg will das nun ändern.

Vorstellung des Verfassungsschutzberichts
Sympathiewerbung für Terrororganisationen soll wieder Straftatbestand werden. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Sympathiewerbung für Terrororganisationen soll wieder Straftatbestand werden.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Baden-Württemberg will am Freitag einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen, der die Sympathiewerbung für Terrororganisationen wieder unter Strafe stellt. »Terrorismus – egal welcher gestörten Geisteshaltung er entspringt – ist eine ernste Bedrohung für unsere Demokratie. Die Bedrohung ist so ernst wie seit langem nicht mehr«, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. 

»Unbarmherzig und unnachgiebig verfolgen Extremisten das Ziel, unsere Demokratie zu zerstören.« Es sei widerwärtig und beschämend, wenn der Messerangriff auf den Polizeibeamten Rouven Laur und der Terrorangriff der Hamas auf Israel etwa im Internet bejubelt würden – und die Hassspirale immer weitere Kreise ziehe. Zunächst hatte die »Südwest Presse« darüber berichtet. 

Strobl: Staat muss Sicherheit der Bürger gewährleisten

Bis 2002 gab es in Deutschland einen Straftatbestand, der die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe stellte. 2002 wurde der Straftatbestand beschränkt auf das konkrete Werben um Mitglieder oder Unterstützer. Strobl sagte weiter, das habe er immer für einen Fehler gehalten. »Es fängt mit einfachen, harmlosen Sympathiebekundungen an - das ist der Nährboden, auf dem sich der Terrorismus ausbreitet und entwickelt.« 

Bei der Verteidigung unserer Freiheit und unserer Demokratie müsse deshalb gelten: Wehret den Anfängen! Der Staat müsse die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. »Unsere Ermittlungsbehörden brauchen deshalb die Möglichkeit, niederschwellig und frühzeitig einzuschreiten und die Werbung für islamistischen Terror frühzeitig zu unterbinden.«

 

 

 

© dpa-infocom, dpa:240704-930-163763/1