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Streit um Maskenpflicht in Schulen kocht wieder hoch

Erst rauf, dann runter und jetzt wieder rauf? Schüler und Eltern sind verunsichert, weil sich immer mehr Kinder und Jugendliche mit dem Coronavirus anstecken. Sie wollen die Maskenpflicht in den Klassenzimmern zurück. Auch einige Lehrer haben sie dabei im Boot.

Maskenpflicht im Unterricht
Ein Mund- und Nasenschutz liegt im Unterricht einer Schulkasse. Foto: Matthias Balk/dpa/Symbolbild
Ein Mund- und Nasenschutz liegt im Unterricht einer Schulkasse. Foto: Matthias Balk/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Wenige Wochen nach dem Ende der Maskenpflicht im Unterricht flammt die Debatte über ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus in den Klassenzimmern wieder auf. Schüler, Eltern und mehrere Lehrerverbände wollen angesichts der steigenden Zahl von Corona-Fällen an Schulen die Maskenpflicht bereits von der kommenden Woche an zurück. »Der Versuch, auf Masken im Unterricht zu verzichten, hat zunehmend mehr Corona-Ausbrüche an unseren Schulen verursacht«, heißt es in einer Stellungnahme von Landesschülerbeirat, Landeselternbeirat, Philologenverband und Realschullehrerverband. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stimmt der Forderung zu.

An vielen Schulen habe es Quarantänemaßnahmen gegeben, es sei massiv Unterricht ausgefallen, argumentierten die Beiräte und Verbände am Donnerstag. Die Schulen müssten aber offene und zugleich sichere Orte bleiben. Deswegen sollten nach den Herbstferien wieder Masken im Unterricht getragen werden.

Im Südwesten müssen Schüler im Unterricht seit dem 18. Oktober keinen Mund- und Nasenschutz mehr tragen, wenn sie an ihrem Platz sitzen. Auch Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht auf die Maske verzichten, sofern sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. Überall sonst im Schulgebäude muss weiterhin eine Maske getragen werden. In Grundschulen entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.

Masken am Platz müssen laut Kultusministerium wieder getragen werden, wenn die Corona-Alarmstufe des Landes greife, hieß es. Sie tritt nach der Corona-Verordnung des Landes in Kraft, sobald 390 Covid-19-Patienten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12 liegt. Auch wenn es in einer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt, müssen die Schüler der jeweiligen Lerngruppe oder Klasse die Masken an ihren Plätzen wieder nutzen.

»Der Versuch, aus pädagogisch-psychologischen Erwägungen heraus die Maskenpflicht im Unterricht abzuschaffen, ist durch das Wiederaufflammen des Pandemiegeschehens vorerst gescheitert«, heißt es allerdings in der Stellungnahme der Verbände. Das zeigten auch die Inzidenzen der 5-14-Jährigen in den Bundesländern ohne Maskenpflicht. »Masken im Unterricht helfen stark, Ansteckungen zu vermeiden«, schreiben die Schüler, Eltern und Lehrerverbände.

Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes (LGA) liegt der Anteil der Menschen bis 19 Jahren unter den Infizierten in Baden-Württemberg bei 27 Prozent. Kurz vor den Herbstferien (Stand 29. Oktober) waren laut Kultusministerium 198 auf Covid-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet. Das entspricht 0,14 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg. 126 Lehrerinnen und Lehrer sind in Quarantäne. Zudem wurden 3395 infizierte Schülerinnen und Schüler gemeldet (0,23 Prozent der Schülerschaft), 3019 befinden sich in Quarantäne.

Die GEW will sich nicht an den Zahlen festhalten. »Auch wenn kaum Kinder und Jugendliche schwer erkranken, wissen wir noch viel zu wenig über Langzeitfolgen einer Covid-Infektion«, sagte Monika Stein, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), auf Anfrage. »Warum jetzt unnötig ins Risiko gehen? Vor einem Jahr haben wir es im Dezember bereut, dass wir im Herbst nicht vorsichtiger waren.« Masken und regelmäßige Tests seien richtig und wichtig, um Schulen vor Infektionen zu schützen. »Wir schlagen vor, die Maskenpflicht beizubehalten.« (dpa)