Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli auf eine Klage der DUH hin entschieden, dass dm seine Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen »klimaneutral« und »umweltneutral« bewerben darf. Damit würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprächen, begründeten die Richter ihr Urteil seinerzeit. Die Drogeriemarktkette hatte daraufhin zunächst Berufung eingelegt.
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