Die derzeitigen Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht bei Sitzbänken im Wald sind nach Auffassung des Landesseniorenrats »grober Unfug«. Insbesondere der Abbau von Bänken widerspreche allen Bemühungen, ältere Menschen zur Fitness zu ermutigen, sagte Verbandspräsident Eckart Hammer und fügte hinzu: »Es ist gerade so, wie wenn an den Autobahnen sämtliche Parkplätze und Raststätten schließen würden.« Denn Senioren bräuchten häufigere kurze Erholungsphasen; das gelte im Übrigen auch für Familien. »Bänke sind bei allen Generationen beliebt.« Die Organisation vertritt die Interessen von fast drei Millionen Menschen über 60 Jahre.
Hintergrund sind Bestrebungen von Kommunen, Sitzbänke im Wald aus Sicherheits- und Kostengründen abzubauen. So plant etwa die Gemeinde Schömberg im Nordschwarzwald, 60 ihrer 400 Bänke zu entfernen. Auf diese Weise soll die Sicherheit von Spaziergängern erhöht und die mit den Sitzbänken verbundene Haftung von Waldbesitzern bei Unfällen etwa durch morsche Äste vermieden werden.
Hammer kritisierte die aus seiner Sicht lebensfremde Unterscheidung von waldtypischen und atypischen Gefahrenquellen. Mit Bänken verbundene Schäden fallen in der Rechtssprechung unter atypische Gefahren, für die dann die Verkehrssicherungspflicht gilt. Doch in freier Natur müsse jeder sein eigenes Risiko tragen, betonte Hammer: »Sonst müssten wir Plastikwälder errichten.« Das überarbeitete Waldgesetz müsse klare Regeln vorgeben. Der 70-Jährige hat eine Lieblingsbank bei Holzelfingen nahe Reutlingen, von der er über Felder und Wälder bis zur Burg Lichtenstein sehen kann.
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